Japanisches Parlament debattiert Legalität von Ghibli-KI-Bildern

Vor wenigen Tagen wurde in einer Sitzung des japanischen Repräsentantenhauses der jüngste Trend von KI-generierten Bildern im Studio-Ghibli-Stil und deren Legalität diskutiert. Wir fassen nachfolgend zusammen.

Legal oder nicht?

Nachdem OpenAI am 25. März 2025 den bislang innovativsten Bildgenerator GPT-4o, der vor allem die handgezeichnete Ästhetik von Studio Ghibli hervorragend nachahmt, veröffentlicht hatte, gab es in den folgenden Wochen eine wahre Flut an KI-generierten Bildern in den sozialen Netzwerken, was für heftige Debatten sorgte.

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Diese verlagerten sich sogar in eine Sitzung des Innenausschusses des japanischen Repräsentantenhauses, wo der Abgeordnete Masato Imai, Mitglied der Constitutional Democratic Party of Japan (CDPJ), die Rechtmäßigkeit dieser Bilder infrage stellte.

Der Frage nahm sich Hirohiko Nakahara, ein Beamter des Ministeriums für Bildung, Kultur, Sport, Wissenschaft und Technologie, an und erklärte, dass die letztendliche Entscheidung über etwaige Urheberrechtsverletzungen zwar bei den Gerichten läge, die aktuelle Gesetzesauslegung aber darauf hindeute, dass »die bloße Ähnlichkeit mit einem bestimmten Stil oder einer bestimmten Idee nicht strafbar« sei.

Denn das Urheberrecht würde »keine Stile oder Ideen schützen, die nicht die Ebene des kreativen Ausdrucks erreichen«. Anders sähe es aus, »wenn KI-generierte Inhalte Ähnlichkeit oder Abhängigkeit von einem bestehenden urheberrechtlich geschützten Werk aufweisen«. Dann könnte durchaus eine Urheberrechtsverletzung vorliegen.

Zusammengefasst ist also die Verwendung eines allgemeinen Stils weiterhin legal, eine zu enge Nachahmung jedoch unter Strafe gestellt. Die Frage, wo denn am Ende genau die Grenze gezogen wird, dürfte den Gerichten wohl noch sehr viel Arbeit bereiten.

Mehr zum Thema:

Via Sankei
© OpenAI

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Akai

Statt die Zeit mit sowas zu verschwenden sollte das japanische Parlament sich lieber mit den Arbeitsbedingungen in Animationsstudio beschäftigen.

Guts

Naja, in Zukunft wird KI ein wichtiger Bestandteil beim Arbeitsrecht und somit auch den Arbeitsbedingungen sein. Es ist also sehr wichtig, frühzeitig darüber zu diskutieren und klare Regeln aufzustellen.

shino-chan

Wie oft bei solchen Aussagen sage ich dazu nur: schonmal in Betracht gezogen das man sich theoretisch mit beiden gleichzeitig beschäftigen kann und die höhere Wichtigkeit einer Sache nicht bedeutet das eine andere Sache ignoriert werden sollte?

CultureConnoisseur

Bisher scheint ja nach einem Jahrzehnt von schlechten Arbeitsbedingungen nichts passiert zu sein. Ignoranz beschreibt das schon sehr gut.

Ich

… dass die letztendliche Entscheidung über etwaige Urheberrechtsverletzungen zwar bei den Gerichten läge, die aktuelle Gesetzesauslegung aber darauf hindeute, dass »die bloße Ähnlichkeit mit einem bestimmten Stil oder einer bestimmten Idee nicht strafbar« sei.

Das klingt jetzt nicht sehr solide für mich. Zu sagen, dass es darauf hindeutet, ist für mich eine Interpretation der Lage. Die mag ja nicht unbegründet sein, aber es ist eine Interpretation. Der Punkt ist: es liegt keine richtige Rechtssicherheit vor.

Anders sähe es aus, »wenn KI-generierte Inhalte Ähnlichkeit oder Abhängigkeit von einem bestehenden urheberrechtlich geschützten Werk aufweisen«

Da wir ja beim Deuten sind: Da kann ich ja aus der Aussage ‚Abhängigkeit von einem bestehenden urheberrechtlich geschützen Werk aufweisen‘ deuten, dass das Benutzen von Ghibli-Bildmaterial zum Trainieren der KI damit sie die Bilder in dem Stil erzeugt eine Abhängigkeit darstellt.