Anwälte des KyoAni-Brandstifters wollen Berufungsrücknahme annullieren

Nachdem Shinji Aoba, der Angeklagte im Prozess um dem Brandanschlag auf Kyoto Animation, seine Berufung gegen die verhängte Todesstrafe zurückgezogen hat, reagierten nun auch seine Anwälte. Wir fassen nachfolgend zusammen.

Annullierung beantragt

Die Anwälte von Aoba hätten demnach beim Obersten Gericht von Osaka beantragt, die Entscheidung der Berufungsrücknahme, die der Angeklagte eigenmächtig und ohne Absprache getroffen habe, annullieren zu lassen. Andernfalls wäre das Verfahren beendet und das Urteil könnte vollstreckt werden.

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Im japanischen Rechtssystem behalten Angeklagte zwar zu jeder Zeit das Recht, eine Berufung eigenmächtig zurückzuziehen, selbst wenn deren Verteidigung dies ablehnt, jedoch können Gerichte diesen Schritt ebenso für ungültig erklären, wenn Angeklagte nicht in der Lage zu sein scheinen, ihre eigenen Rechte zu schützen – beispielsweise durch den Schock einer verhängten Todesstrafe oder Unzurechnungsfähigkeit.

Am 18. Juli 2019 betrat Shinji Aoba das erste Studiogebäude von Kyoto Animation und entleerte dort 40 Liter Benzin, die er im Anschluss entzündete. Zu diesem Zeitpunkt befanden sich 70 Mitarbeiter von Kyoto Animation im Gebäude, von denen 36 Menschen starben und 32 weitere Menschen teilweise schwer verletzt wurden.

Es bleibt abzuwarten, wann die Betroffenen und Angehörigen dieses schrecklichen Vorfalls zumindest gerichtlich dieses Kapitel ihres Lebens abschließen können. Wir halten euch natürlich auf jeden Fall auf dem Laufenden.

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Via Mainichi Shimbun
First Image: © Kyoto Animation; Second Image: © L26 @ Wikimedia / CC BY-SA 4.0

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Ich

Interessant. Dann muss nun also geklärt werden, ob der Typ beim Fällen der Entscheidung fähig war die überhaupt zu fällen. Da bin ich mal gespannt, was dabei rauskommt – vor allem im Hinblick auf die Unzurechnungsfähigkeit.

Wenn da jetzt nämlich entschieden werden würde, dass er unzurechnungsfähig wäre, hätte das ja auch Auswirkungen auf den eigentlichen Prozess. Da könnte man das ja dann geltend machen, es sei denn man würde das getrennt betrachten. Wobei es dann sicherlich auch wieder Diskussionen hageln würde.

Aber wir werden sehen. Ich bin gespannt, was dabei rauskommt.

Sani

Irgendwie ist das alles merkwürdig. Ist das eine Strategie bzw. ein Plan, um den Angeklagten als nicht zurechnungsfähig darzustellen? Um dann doch, (anders als ich dachte, um nicht in die Klappse eingesperrt zu werden und gleich sterben zu wollen,) die Todesstrafe zu umgehen? Mysteriös!🤔 Oder einfach genial!😲 Nicht falsch verstehen: Seine Tat ist abscheulich und verdient eine harte Strafe! Nur die Todesstrafe halte ich, auch wenn er es verdient hat, trotzdem für nicht richtig.

Ich

Wenn er zurechnungsfähig ist, finde ich sie in dem Fall nicht falsch. Wenn er es nicht ist, ist es nicht angemessen. Aber genau das ist hier ja die Frage, die letztlich noch nicht wirklich abschließend geklärt ist würde ich meinen. Und das ist das Problem.

MT23

Irgendwie wirkt das so als sei diese eigenmächtige Berufungsrücknahme nur ein Teil der Strategie der Verteidigung um doch noch ein glaubhaftes Gutachten bezüglich Unzurechnungsfähigkeit zu bekommen.

Ich sage das war alles so geplant.

KnSNaru

Todesstrafe = Lebenslange Inhaftierung
Lebenslange Haft = Lebenslange Inhaftierung mit Begnadigung

Das Kämpfen lohne sich durchaus. Vorausgesetzt, der Verurteilte ist nicht schon zu alt, um auf eine Begnadigung auf mildere Haftumstände zu hoffen.

Semmelknödel

Ich finde es schlimm, wie hier nach Lust und Laune Berufung eingelegt, dann wieder annulliert wird. Ein gefälltes Urteil somit wieder für ungültig erklärt wird, etc. pp. Es ist zwar schön und gut, dass in unserer heutigen Zeit solche Dinge wie ein Rechtsstaat existieren. Gleichzeitig ist es aber auch unerträglich, auf was für eine Art und Weise das Ganze ausgenutzt wird. Dadurch wirkt es nur noch lächerlich auf mich. Gerade, wenn alles bewiesen wurde und es an der Schuld überhaupt keinen Zweifel mehr gibt.

Guts

Es ist schlicht und ergreifend die Pflicht der Verteidigung jegliche Möglichkeit »auszunutzen«, sonst hat sie ihre Aufgabe verfehlt. Da spielt es auch keine Rolle ob Schuld bewiesen ist oder nicht, zumal die Schuldfähigkeit in dem Fall sogar Bestandteil der Berufung ist.