Das japanische Unternehmen KADOKAWA gab vor Kurzem bekannt, dass Nutzer von YouTube ab sofort Videos mit Bildmaterial aus »Dropkick on My Devil!« (jap.: »Jashin-chan Dropkick«) hochladen dürfen, auch wenn diese eigentlich keine Lizenz für die Nutzung besitzen. Wir fassen zusammen.
YouTube-Videos legalisiert
Bereits zum Start der dritten »Dropkick on My Devil!«-Staffel haben sich die Macher dazu entschieden, die jeweilige Episode direkt nach der Ausstrahlung im japanischen Fernsehen kostenlos auf dem eigenen YouTube-Kanal zu veröffentlichen. Gleichzeitig erlaubte man auch anderen Nutzern der Videoplattform die dritte Staffel des Anime uneingeschränkt für ihre Videos zu verwenden.
Diese Entscheidung entpuppte sich als Erfolg, denn einerseits wurde so das illegale Mitschneiden und Hochladen der Episoden durch Dritte auf YouTube verhindert, da dies nun nicht mehr verboten war, und andererseits wurde auch der hauseigene YouTube-Kanal der Serie gepusht, da dieser in den ersten Wochen einen Zugewinn von knapp 700 % neuer Abonnenten erfuhr.
So hat man sich nun dazu entschieden, die Lizenzfreiheit auf alle »Dropkick on My Devil!«-Staffeln auf YouTube zu erweitern. Wer sich für das »Creator Support Program« von KADOKAWA anmeldet, darf mit der Serie auf YouTube sogar Geld verdienen. Dabei spielt es keine Rolle, ob man die kompletten Episoden, Zusammenfassungen, Erklärungen, Analysen oder sonstige Videos hochlädt.
Die Anime-Adaption von »Dropkick on My Devil!« besteht aktuell aus drei Staffeln, die zwischen Juli 2018 und September 2022 im japanischen Fernsehen liefen. Alle Episoden sind im Originalton mit Untertiteln bei Crunchyroll verfügbar. Eine neue OVA erscheint am 26. Dezember 2023.
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Via Oricon
©︎ユキヲ・COMICメテオ/邪神ちゃんドロップキック製作委員会
sowas müssten mehr anime unternehmen machen!
sehr cool, hoffe dass in Zukunft mehr in dieser Form kommt
Sehr interessant 🤔Ganze Folgen würde ich zwar nicht erlauben aber den rest auf jeden fall. Youtupe mit dem AMVs ist die beste und kostenloseste Werbung die man kriegen kann. Ach wie viele Anime ich schon über YouTupe gefunden habe unzählige.
Ach sieh’ an! Das ist ja interessant. Das klingt ja erstmal ganz gut. Der Anfang scheint ja – wie sich das so liest – gut gelaufen zu sein. Da müsste man mal abwarten, wie sich das auf längere Sicht entwickelt. Das mit der Anmeldung, um dann damit auch Geld machen zu könenn, ist ja auch ein ziemlich großer Schritt.
Vermute mal die Publisher selber haben auch Werbung und Verträge mit Youtube. Sollte das was ich denke so stimmen dann: Machen die Kohle mit Leuten die sonst wohl eher illegal schauen würden und müssen selbst weder die Kosten für Bandbreite noch Speicherplatz übernehmen auf Youtube..
Ja, das kann schon sein. Es könnte aber auch sein, dass sie schlicht an Werbekosten sparen wollen. Ich meine, wenn andere die Arbeit quasi umsonst machen, brauchen sie ja nicht Geld dafür auszugeben …
Mir ist da aber noch eine Sache eingefallen: Wenn sich da jetzt jemand dieses Materials bedient und den Anime komplett zerreißt … Ob sie dann immer noch so freigiebig sind, haha!
Es ist eine Sache, Erlaubnis zu brauchen, um komplette Folgen hochzuladen, aber die Verwendung einzelner Teile ist im Allgemeinen rechtlich geschützt, und dafür benötigt man keine Erlaubnis. Ich verstehe Japans Problem mit Fair Use nicht.
Die Lage in Japan mag zwar anders sein, aber das gibt niemandem das Recht, Menschen in anderen Ländern anzugreifen, wo die Rechtslage ganz anders ist.
»aber die Verwendung einzelner Teile ist im Allgemeinen rechtlich geschützt, und dafür benötigt man keine Erlaubnis.«
Aber nur im stark eingeschränkten Rahmen und somit ist eine Erlaubnis selbst bei einzelnen Teilen eine große Erleichterung.
Normalerweise unterliegt ein Video dem Urheberrecht, und darf NICHT einfach so verwendet werden (es sei denn der Ausschnitt ist kürzer als 15 sekunden)
Es darf in der Regel nur verwendet werden, wenn es für Bildungszwecke dient, oder wenn man es in einen Kontext einbaut. (Zum Beispiel Reaction, Kommentar oder etc.
Ein 1:1 hochladen ist normalerweise nicht erlaubt, auch bei Ausschnitten.
Und das ist eigentlich in jedem Land ähnlich. In manchen Ländern ist es zwar erlaubt Videos von Videoplattformen ohne Genehmigung weiter zu verbreiten (z.B Reupload von YouTube auf Bilibili). Aber gilt nicht für Fernsehserien oder Filmproduktionen
Von Urgeberrecht.de :
Gilt das Urheberrecht auch für Filmausschnitte?
Ja, auch Filmausschnitte fallen unter das Urheberrecht beim Film und sind somit geschützt. Filmausschnitte können aber in Form von Zitaten ohne die Genehmigung des Urhebers verwendet werden. Dabei ist allerdings zu beachten, dass das Zitat niemals alleine steht, eine Auseinandersetzung damit stattfinden muss. Zudem darf der Filmausschnitt nicht bearbeitet werden und ist mit einer Quellenangabe zu versehen.
Haben die Japaner gelernt?
Ich bin ja schon etwas älter und kann mich erinnern, wie jpop Mitte bis Ende der 2000 angefangen hat youtube zu Übernehmen.
Bis die japanischen Musik-Unternehmen alle uploads von fans löschen lassen haben. Den Koreanern war das egal und kpop hat am Ende YouTube und die Welt dankend von den im letzten Jahrhundert lebenden japanischen Musikfirmen übernommen.
Ähnliches hat sich innerhalb der Vocaloid Community bereits bewert.
Denn das war genau der Grund warum Hatsune Miku und co. damals (ab Ende 2000er) so beliebt wurde. Da es schlicht unzählige Fan-Uploads von Songs oder anderen Videos gab (und gibt).
Denn diese Fan-Uploads sind letztendlich nichts anderes als kostenlose Werbung.
Allerdings muss ich eine Sache an deinem Kommentar bemängeln: Heutzutage hat YouTube eine Song-Erkennung. Das heißt wenn ein Fan einen Song hochlädt, erkennt YouTube das Lied, und Werbeeinnahmen von diesem Video gehen an den Urheber (Record Label). Daher ist es dem Label letztendlich egal, da sie durch die Fan-Uplads genau so viel verdienen.
Früher (2000er bis Mitte 2010er) gab es das aber noch nicht, das heißt, das das Kabel an den Fan-Uplads keinen Cent verdient hat. Daher haben sie die Uplads gelöscht, während es zur Zeit des K-Pop Hypes dieses System schon gab