Anime-Regisseur gewinnt Klage wegen Plagiatsvorwürfen

Erst vor wenigen Wochen haben wir über den Rechtsstreit zwischen dem »Sailor Moon«-Regisseur und einer unbekannten Frau berichtet – nun wurde das Urteil verkündet. Wir fassen zusammen.

Frau wurde verurteilt

Wir erinnern uns: Eine unbekannte Dame hatte Kunihiko Ikuhara, den Regisseur populärer Titel wie »Sailor Moon«, »Revolutionary Girl Utena« und »Penguindrum«, mit Plagiatsvorwürfen konfrontiert und regelrecht belästigt. Genau genommen ging es um eine Illustration, die für das Cover seines neuen Musikprojekts »Teiko BonBon«, bei dem er als Produzent fungiert, verwendet wurde.

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Als sich die Situation immer weiter zuspitzte und die Frau ihn sogar bei Unternehmen wie Verlagen und Anime-Studios verleumdete, zeigte er sie bei der Polizei an, wo die Lage auch als ernstzunehmend eingestuft wurde. Die Umstände erinnerten in gewisser Weise an den fürchterlichen Brandanschlag auf Kyoto Animation, dessen Täter ebenfalls von desillusionierten Plagiatsvorwürfen getrieben war.

In seiner Klage forderte Ikuhara insgesamt 4,4 Millionen Yen (etwa 28.305 Euro) als Entschädigung für den entstandenen Imageschaden und monetären Schaden. Der zugesprochene Schadensersatz des Urteils fiel jedoch niedriger aus, denn die Dame wurde wegen falschen Anschuldigungen und gezielter Schikane zu einer Kompensationszahlung in Höhe von 1,21 Millionen Yen (etwa 7784 Euro) verurteilt.

Nichtsdestotrotz ist Ikuhara mit dem Urteil zufrieden, da die Plagiatsvorwürfe abgeschmettert wurden. Zuvor hatten sich nämlich mehrere Sponsoren und Kunden aus Sorge, dass an den Behauptungen doch etwas dran sein könnte, von ihm distanziert oder die Zusammenarbeit pausiert. Das hätte auch die Angeklagte vorhergesehen, weswegen er ihre Handlungen als »feigen Schachzug« bezeichnete.

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Cover von »Teiko BonBon«:

Via Bengoshi
© NAOKO TAKEUCHI/PNP, TOEI ANIMATION

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1 Kommentar zu "Anime-Regisseur gewinnt Klage wegen Plagiatsvorwürfen"

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Das ist doch mal eine richtig gute Nachricht. Leider ist es natürlich schlimm, dass es überhaupt erst dazu gekommen ist. Und die Schwierigkeiten, die der Herr hatte, waren auch nicht ohne. Ich hoffe nach dem positiven Urteil für ihn, dass sein Leben und sein Beruf wieder seinen normalen Gang gehen können.