Gericht erklärt Preiserhöhungen bei Netflix für unwirksam

Die Verbraucherzentrale Bundesverband (VZBV) hat bereits in der Vergangenheit erfolgreich gegen Netflix geklagt, nun wurde auch das Berufungsverfahren zurückgewiesen. Wir fassen zusammen.

Schwammige AGB

Preiserhöhungen sind immer ärgerlich, vor allem wenn sie aus dem Nichts und ohne Zustimmung der Kunden erfolgen. Doch das ist rechtlich nur dann erlaubt, wenn es nach transparenten Regeln erfolgt. Aus diesen Gründen hatte die VZBV bereits im Jahre 2021 die zurückliegenden Preiserhöhungen von Netflix infrage gestellt sowie Klage beim Landgericht Berlin eingereicht – und Recht bekommen.

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Denn Netflix formuliert tatsächlich seine Konditionen bewusst so vage, dass dem Streaming-Dienst zu viel Spielraum für willkürliche Preiserhöhungen überlassen wird. In den AGB von Netflix unter Punkt 3.5 für die Änderungen am Preis und Abo-Angebot heißt es demnach:

»Wir sind berechtigt, den Preis unserer Abo-Angebote von Zeit zu Zeit in unserem billigen Ermessen zu ändern, um die Auswirkungen von Änderungen der mit unserem Dienst verbundenen Gesamtkosten widerzuspiegeln. […] Alle Preisänderungen gelten frühestens 30 Tage nach Bekanntgabe an Sie.«

Erstattungen sind möglich

Natürlich wollte der Streaming-Riese (vertreten durch die Niederlassung in den Niederlanden) das Urteil nicht auf sich sitzen lassen und legte daraufhin Berufung ein. Allerdings wurde nun auch das Berufungsverfahren von der nächsthöheren Instanz, dem Kammergericht Berlin, zurückgewiesen.

Zwar ist das Urteil dadurch immer noch nicht rechtskräftig, da noch ein Revisionsverfahren vor dem Bundesgerichtshof möglich ist, allerdings scheinen die Chancen für Netflix nicht allzu gut zu stehen.

Sobald das Urteil rechtskräftig ist, winken langjährigen Netflix-Kunden sogar Erstattungen der zu viel entrichteten Beiträge, für die diese allerdings wohl erst einmal selbst aktiv werden müssten, um das Geld einzufordern. Darüber hinaus ist Netflix dann berechtigt, Kunden mit alten Preisen zu kündigen. Ein neues Abonnement kann dann nur noch zu den aktuellen Konditionen abgeschlossen werden.

Als kleine Randnotiz gilt zu erwähnen, dass in gleicher Sache auch Spotify angeklagt und für schuldig befunden wurde, weswegen dem Musik-Streaming-Dienst ebenfalls dieses Schicksal droht.

Mehr zum Thema:

Via Verbraucherzentrale Bundesverband
© Netflix

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Ich

Das Zitat heißt ja letzlich nichts anderes wie «Wenn wir mehr bezahlen müssen, müssen Sie auch mehr bezahlen. Wir sind doch nicht so blöd und tragen unsere Kosten selbst. Wo kämen wir denn da hin …«

KnSNaru

Das ist wie bei einem Kredit: Das jeweilige Kreditinstitut leiht sich das Geld für einen Kreditnehmer von einer Notenbank, verzinst es jedoch über den Kreditnehmer, der sowohl für Zins bei dem Kreditinstitut aufzukommen hat als auch bei der Notenbank. Das Kreditinstitut, welches für das, was es den Kreditnehmer anbietet, noch nicht einmal eine Sicherheit hinterlegt hat, der Kreditnehmer schon – an das Kreditinstitut -, die der Kreditnehmer verlieren kann, das Kreditinstitut hat nichts zu verlieren, soll also sogleich für den Leihzins des Kreditinstituts an die Nitenbank aufkommen. Jetzt versteht ihr hoffentlich, wie es in dieser Kleptokratie, getarnt als soziale Marktwirtschaft – für die Banken – abläuft.

Lolis4Life

Ich habe gerade richtig Mitleid mit den Millionären/Milliardären denen Netflix gehört.

André

Jetzt können die sich keine 100 Meter lange Yachten mehr leisten, sondern nur noch 90 Meter lange…. Die armen 😉

jochen

Haha (Nelson)!

Wooky

Also ich bin eh schon seit über 2 Jahren Türke 🙂 (Wobei sie da erst neulich auch um 50% erhöht haben)

aosjkdip

Tja leider hat die Türkei das meiste was es nur in DE gibt nicht im Programm. Regionlock Hi5

Wooky

Kannst dich ja in DE einloggen 😀
Oder auch JP mit VPN

Nani?!?

So wie ich das verstehe: Ich verlange mein Geld bzw. die zu hohen Beträge zurück, die kündigen mir und ich melde mich neu an und zahle die aktuellen Beiträge?

Wo ist da jetzt der Nachteil? Bisher hört sich das doch sehr lukrativ an 😀