Die Gerichtsverhandlungen zum fürchterlichen Kyoto-Animation-Brandanschlag sind seit mehreren Wochen in vollem Gange. Mittlerweile hat auch der Präsident von Kyoto Animation, Hideaki Hatta, ausgesagt. Wir fassen nachfolgend zusammen.
Über 30 Verhandlungstage
Am 5. September 2023 startete eine der wohl bewegendsten Gerichtsverhandlungen in Japan, denn der Kyoto-Animation-Vorfall, bei dem am 18. Juli 2019 insgesamt 36 Menschen ihr Leben verloren haben und 32 weitere Menschen verletzt wurden, versetzte das ganze Land in Schock und gilt seitdem als einer der schlimmsten Massenmorde aller Zeiten in Japan.
Da der 45-jährige Angeklagte Shinji Aoba, der sich unter anderem wegen Mordes, versuchten Mordes und Brandstiftung zu verantworten hat, jedoch bereits am ersten Verhandlungstag über seine Anwälte ein Geständnis verlesen ließ, glaubten viele, dass dies den Prozess, für den über 20 Verhandlungstage angesetzt waren, beschleunigen dürfte. Mitnichten, wie sich Stand jetzt herausgestellt hat.
Jüngst fand der elfte Verhandlungstag statt und es sollen wohl auch noch 23 weitere folgen, ehe am 25. Januar 2025 das Urteil erwartet wird. Doch wie sieht der aktuelle Stand der Dinge aus?
Nachdem sich die ersten Prozesstage mit dem Angeklagten und mit Gutachten – zu seiner psychischen Verfassung sowie rund um den Brandanschlag – befasst hatten, werden mittlerweile auch erste Zeugen angehört. Den Anfang machte Hideaki Hatta, der Präsident von Kyoto Animation.
Präsident weist Plagiatsvorwürfe zurück
Wir erinnern uns, im Rahmen seines Geständnisses äußerte Aoba, dass Kyoto Animation seine Ideen, die er bei Wettbewerben des Studios eingereicht hatte, geklaut hätte. Die populären Anime »K-ON!«, »Tsurune: Kazemai High School Kyudo Club« und »Free! Iwatobi Swim Club« sollen daraus entstanden sein. Doch die Plagiatsvorwürfe wurden bereits am ersten Verhandlungstag allesamt abgelehnt.
Und auch Hatta bestätigte vor Gericht, dass Kyoto Animation niemals Ideen stehlen würde und es tragisch wäre, dass sich so ein Vorfall aufgrund der Wahnvorstellungen eines Einzelnen ereignet hätte. Die Familien der Opfer würden eine unglaublich schwere Zeit durchmachen und er sei sich daher sicher, dass das Gericht das richtige Urteil fällen würde. Wie das jedoch aussieht, bleibt abzuwarten.
Die Staatsanwaltschaft wird wohl mit hoher Wahrscheinlichkeit die Todesstrafe fordern, während die Verteidigung weiterhin aufgrund der psychischen Verfassung des Angeklagten auf Schuldunfähigkeit plädiert. Wir werden euch in jedem Fall auf dem Laufenden halten, sollte es interessante Entwicklungen geben – spätestens jedoch zur Urteilsverkündung am 25. Januar 2025.
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Via Yahoo! Japan
© Kyoto Animation
Traurig das ganze; so viele Opfer wegen vorgeworfene (angebliche?) Plagiatsvorwürfe.
Mindestens eingesperrt (mit psychiatrische Betreuung) gehört er. Todesstrafe aber sollte nie eine Lösung bzw. eine Strafe sein; gibt es leider in Japan.
Es wird wohl oder übel auf Todesstrafe hinauslaufen. Nur ein psychologisches Gutachten, welches auf Unzurechnungsfähigkeit aufgrund einer psychischen Störung verwiesen hätte, hätte ihn davor bewahren können. Es gibt ein Gutachten. Dies besagt aber, dass er zum Tatzeitpunk voll zurechnungsfähig gewesen ist.
Ja leider wirds so kommen. Aber erstmal noch abwarten; wird noch langer Prozess, so wies aussieht.
Zum ersten Mal bin ich froh, dass es die Todesstrafe noch in einem Land gibt.
Spaß beiseite, ich wäre nicht dafür, ihm die Todesstrafe zu geben (auch wenn er es verdient hätte *hust *hust).
Ihm die Todesstrafe zu geben und ihn erlösen zu lassen, fände ich sogar zu nett.
Das sind lediglich meine Gedanken zu diesem Fall. Ich verstehe natürlich auch diejenigen, die zu 100% für die Todesstrafe sind.
Das Gesetz ist nicht dafür da, um Rachegelüste zu befriedigen. Es ist schon fast krank, wie sich einige Menschen solche Nachrichten lesen und sich förmlich daran aufgeilen. Ich meine nicht dich, sondern spreche hier im Allgemeinen, weil ich das doch oft sehe.
Menschen sind emotionale Wesen, aber ich bin froh das der Großteil der Menschheit nicht auf das Niveau der Täter herabsteigt und eine staatliche Exekution fordert. Ich möchte sowas nicht mit Steuergeld finanzieren.
Bin ich deiner Meinung.
Am besten in Einzelhaft.
Es erfordert schon ein gehöriges Maß an Zynismus oder Gefühlskälte, um bei der Todesstrafe von „Erlösung“ zu sprechen. Ist nicht allzu lange her, dass unter unseren Herrschenden ein ähnlich euphemistischer Begriff in Gebrauch war – wie lautete der doch gleich…?
Und allen, die hier von „schnell überstanden“ oder „billiger für den Staat“ sprechen, empfehle ich, sich mal genauer über die Todesstrafe in Japan zu informieren. Spoiler-Alarm: Die meisten Verurteilten warten Jahre, wenn nicht gar Jahrzehnte, auf die Vollstreckung, und werden allerhöchstens wenige Stunden vorher informiert, wann es soweit ist, sodass sie jeden Tag mit der Angst leben gelassen werden, es könnte ihr letzter sein.
Bis dahin Einzelhaft in kleinen, 24 Stunden am Tag beleuchteten Einzelzellen und praktisch kein Kontakt zu anderen Menschen außer den Wärtern. Es ist sowohl körperliche als auch psychische Folter, die in der Form selbst den ach so pösen USA zu barbarisch, in Japan aber fester Bestandteil des Programms ist. Obendrein geschieht das Meiste unter strenger Geheimhaltung (insbesondere der Hinrichtungsstätten) und intransparent – niemand von außen darf den Exekutionen beiwohnen –, selbst die Anwälte und Angehörigen der Verurteilten werden nicht immer informiert. Mitunter werden den Familien nicht einmal die Leichen übergeben, sie werden quasi mitbestraft und können nie abschließen. Von Rechtsstaatlichkeit und Menschenwürde kann da keine Rede sein.
Das die Plagiat Vorwürfe nicht haltbar sind, verstehen auch Grundschüler immerhin sind »K-ON!«, »Tsurune: Kazemai High School Kyudo Club« und »Free! Iwatobi Swim Club« keine Original Anime sondern Manga und LN Adaptionen.
Der K-ON Manga kommt noch nicht mal von KA Hauseigenen Verlag, womit KA bei K-ON überhaut keinen Einfluss hat und bei den anderen Beiden Werke, könnten sie zwar Vorschläge machen, aber bei KA haben Autoren und Mangaka noch recht freie Hand ohne das der Verlag da groß einmischt.
Es geht ja darum, dass Aoba selbst eigene Werke bei einem von dem Studio veranstalteten Wettbewerb eingereicht haben soll. Diese wurden abgelehnt, aber scheinbar enthielten die Serien vereinzelt Elemente aus seinen eingereichten Werken, weswegen er im Berserkermodus das Feuer gelegt haben will.
Und wie bereits erwähnt sind dies keine Original Anime, sondern Adaptionen wo besagte Szenen im Original nun mal vorkommen und die besagten stellen sind ziemlicher 0815 Content, auf den jeder kommt und wirklich nichts besonderes sind.
Gibt es denn irgendwelche Anhaltspunkte dafür, um welche Einreichungen es genau geht? Wurde das im Detail untersucht, oder geht man einfach davon aus, dass der Angeklagte gar nicht recht haben könne?
Ich meine, natürlich beteuert der Kyōani-Präsident vor Gericht, dass man niemals Ideen klauen würde, und man hat keinen Grund, ihm weniger zu glauben als dem Angeklagten, aber was sollte er auch sonst tun? Öffentlich zugeben, dass an dem Vorwurf doch was dran sein könnte, und damit sowohl sein Gesicht verlieren als auch dem Ruf des Unternehmens zu schaden? Wenn Kyōani doch auf der Opferseite ist und ohnehin schon die Sympathien aller auf seiner Seite hat?
Natürlich wäre es einfacher, wenn er einfach geistig verwirrt und die Vorwürfe haltlos wären, aber ohne konkrete Angaben und Belege hinterlässt das alles bei mir vor dem Hintergrund, wie gern man im japanischen Rechtssystem zu einfachen Lösungen greift, nicht den Eindruck eines fairen Prozessablaufs, und der steht ihm nun mal zu, egal was er getan hat.
Hier wurde das bissel mehr erläutert
anime2you.de
Danke, hatte ich nicht mehr auf dem Schirm.
Ich bin mal auf das Urteil gespannt. Dass die Todesstrafe im Raum steht, ist ja nochmal ein besonderer Punkt, der bei der Strafe im Raum steht. Ich lehne die Todesstrafe nicht im Grundsatz ab; es ist für mich eine Frage der Anwedung.
Was den Fall hier angeht: Wenn er tatsächlich psychisch nicht in Ordnung ist, wäre das schon ein Grund für mich die Todesstrafe nicht anzuwenden.
Wie sieht es aus, wenn sich der Täter als unschuldig erweist? Wiederbeleben?
Was machen Täter wohl mit ihren Opfern, wenn sie wissen das ihnen die Todesstrafe droht z. B. bei einem Überfall? Zeugen risikieren, oder dann doch lieber ermorden?
«Was machen Täter wohl mit ihren Opfern, wenn sie wissen das ihnen die Todesstrafe droht z. B. bei einem Überfall? Zeugen risikieren, oder dann doch lieber ermorden?«
Diese Frage stellt sich doch auch ohne Aussicht auf die Todesstrafe. Da geht es dann um den Punkt, dass man erwischt wird an sich. Dann wird man den Zeugen so oder so töten; egal ob Todesstrafe oder nicht.
«Wie sieht es aus, wenn sich der Täter als unschuldig erweist? Wiederbeleben?«
Deswegen habe ich ja geschrieben, dass ich es für eine Frage der Anwendung halte. Aufgrund von Indizien sollte man natürlich niemanden zum Tode verurteilen; das ist doch klar. Dann sperrt man ihn halt ein. Oder wenn psychische Zustände eine Rolle spielen, verurteilt man jemanden auch nicht zum Tode. Da muss man halt auf die Umstände schauen, die vorliegen.
Es ist aber nunmal so, dass es hin und wieder mal menschliche Exemplare gibt, die so schlecht, so … aubgrundtief böse sind und deren Taten so abscheulich sind, dass sie meiner Meinung nach die Todesstrafe rechtfertigen. Wenn Sie das anders sehen, können Sie das ja; das ist ja Ihre Einstellung. Ich habe die meine.
Absolut primitive Haltung
Primitiv weil? Der Kerl war voll zurechnungsfähig und hat 36 Menschen auf dem Gewissen. Zudem gab es ein Geständnis und er ist durch alle Beweise hinweg zu 1000% der Täter. Also eine falsche Person, wie hier vorher angemerkt wurde, wird es nicht treffen. Aber klar, du kannst ihn auch bis ans Lebensende einsperren. Aber hat das noch was mit Leben zu tun? Ich sehe das wie „Ich“. Man muss damit bedacht umgehen. In diesem Fall halte ich die Todesstrafe aber für angemessen.
Nennt es primitiv und würde bei einem Vorfall in den eigenen vier Wänden, mindestens genauso »primitiv« handeln, besser still sein, wenn man nicht mehr dazu beizutragen hat….
An Jum:
Wenn Sie das so finden, können Sie das ja.
Da habe ich wohl zu früh auf den Button gedrückt, haha! Ich war noch nicht ganz fertig. Hier noch zur Ergänzung:
Ich denke halt, dass eine monströse Tat ein entsprechendes Äquivalent ber der Bestrafung bedarf. Und in solchen AUSNAHMEfällen (ich habe es extra großgeschrieben) halte ich die Todesstrafe für anwendbar – wenn keine Umstände vorliegen, die dem entgegenstehen (Psyche, dünne Beweislage etc.).
Da Gutachter schon längst belegt haben, das er sehr wohl zurechnungsfähig ist wird es zu 90% die Todesstrafe sein, immerhin hat er 36 Menschen getötet, viele weitere Schwerverletzt und Sachschaden reden wir mal nicht. Hinzukommt das er selbst Extreme Verbrennungen davon getragen hat und glaub sein Leben lang auf Medizinische Versorgung angewiesen sein wird, klingt zwar jetzt blöd aber für dem Staat wäre die Todesstrafe billiger als Lebenslanger Haft.
@Ich
Eine legitime Haltung. Was seine Psychische Verfassung anbelangt, so kam das Gutachten zum Ergebnis, das der Täter die Tat bei voller Zurechnungsfähigkeit begangen hat. An der Beweislast gibt es auch kaum noch einen Zweifel, zumal es auch schon längst ein Geständnis gibt. Wenn die Bürokratie und der Prozess überwunden ist, wird wahrscheinlich die Höchststrafe auf ihn warten und in diesem Fall, trifft es auch nicht den falschen. Ich hoffe die Angehörigen der Opfer erhalten so zumindest ein bisschen Gerechtigkeit für ihre schmerzlichen Verluste.
2019 passiert, 2025 voraussichtlich Urteil…
Ich weiß das ist in Deutschland nicht bedeudend anders und es ist schon traurig.
Beweisaufnahme, Gutachten und so weiter dauern natürlich, aber so lange ist einfach nur auf die Überlastung der Justiz zurückzuführen. Das ist dann so einem Fall auch einfach schrecklich für die Angehörigen. Für viele ist ein Gerichtsurteil auch eine Art Schlussstrich. Man kann etwas abschließen mit der Trauer. Nach vorne blicken. Aber 6 Jahren müssen sich schrecklich anfühlen.
Beim NSU Prozess war es glaube ich ähnlich lang. Klar muss viel aufgearbeitet werden. Aber trotzdem darf es nicht so lange dauern.
Man muss nun mal alles ordentlich dokumentieren, ist ja nicht nur ein geklautes Fahrrad – dann dauert es eben, auch Jahre.
Todesstrafe ist doch viel zu nett… dann erlöst man ihn auch noch schnell.
Am besten lebenslänglich (auf US-Niveau) in einen dunklen, extrem kalten Kerker sperren wo es keinen Strom und kein Licht gibt. Da kann er dann in Ruhe nachdenken über den Schwachsinn den er da verzapft hat.
In den USA ist die Rate von Inhaftierten, die nach der Entlassung straffällig werden weltweit am höchsten. Aber hauptsache man kann Rache und Gerechtigkeit ausüben. Das nächste Opfer durch die völlige Traumatisierung im Knast wird sich bedanken.
»[…] während die Verteidigung weiterhin aufgrund der psychischen Verfassung des Angeklagten auf Schuldunfähigkeit plädiert.«
Dass es überhaupt jemanden gibt, der so einen Menschen verteidigt, obwohl dieser mehrere Dutzend Menschen umgebracht hat und auf alle Fälle eine Strafe verdient hat .. Die Menschenleben bringt eine Strafe zwar nicht zurück, aber so eine grässliche Tat kann doch auch nicht ungesühnt bleiben. 🤨
Naja, die Anwälte machen auch nur ihren Job. Man möge mich bei korrigieren, aber soweit ich weiß, gibt es auch Anwälte, die ihren Klienten verteidigen müssen.
Im Grunde eh egal, die wissen genau das der Kerl da nicht mehr glimpflich herauskommen wird.
Auch wenn das so ist, wie können die Anwälte das bloß mit ihrem Gewissen vereinbaren, einen Massenmörder zu verteidigen. 😓
Das nennt sich Rechtssystem, ob und in welchen Umfang jemand schuldig ist oder nicht, muss ja erstmal vor Gericht geklärt werden. Und wie soll das also gehen, wenn man vorher schon einem Angeklagten ein faires Verfahren verweigert?
Er hat ja gestanden …
»Verteidigen« klingt für mich so, als würde der Anwalt versuchen, den Mann freizusprechen, was ich eben nicht verstehen kann, angesichts dessen, was der Mann getan hat. Dass erst mal geguckt werden muss, inwiefern der Mann schuldfähig war, um zu entscheiden, welche Strafe er genau bekommt, dagegen sage ich ja gar nichts.
Immer dieses moralische gelaber. Gute Anwälte verteidigen jeden ganz neutral. Das ist gut so sonst macht das Rechtssystem irgendwann keinen Sinn mehr, wenn es heißt: »Sie sind schuldig, weil sie widerlich sind«.
Es dauert ja auch Jahre bis mal die Todestrafe vollzogen wird und bis dahin sitzen die in Einzelhaft.
2008 ermordete nämlich jemand 7 Menschen in Akihabara 2011 kam die Verurteilung zum Tode und 2015 die Vollstreckung.
(sofern der Tagesschau Artikel keine Märchen erzählt :D)
Also sitzt der Kyoto Animation Täter mind. bis 2030 in Einzelhaft.
Anstatt denn durchzufüttern wärs einfacher denn in ne Zelle zu werfen und zu vergessen.