Nachdem wir bereits vor wenigen Wochen über die Anklage eines Manns aus Japan, der widerrechtlich Gameplay-Videos auf YouTube hochgeladen hatte, berichtet haben, steht nun auch das Urteil fest.
Bewährungsstrafe
Der 53-jährige Shinobu Yoshida war der erste YouTuber in Japan, der wegen des Hochladens von Videospielinhalten festgenommen wurde und zur Verantwortung gezogen werden sollte. Und nicht nur das, die Staatsanwaltschaft wollte zur Abschreckung auch ein Exempel statuieren und forderte eine Haftstrafe von zwei Jahren sowie eine Geldstrafe in Höhe von 1 Million Yen (etwa 6318 Euro).
Schließlich würden solche Videos laut der Anklageschrift auch zum Niedergang der Content-Industrie beitragen, da diese neben einer generellen Urheberrechtsverletzung durch die Offenlegung des Endes eines Spiels zusätzlich den Entwicklern schaden und so die Kaufbereitschaft verringern würden. In diesem Fall wurde wegen des Hochladens von Videos zur Visual Novel »Steins;Gate« verhandelt.
Sowohl die Festnahme als auch die darauffolgende Gerichtsverhandlung haben in Japan eine immense mediale Aufmerksamkeit erregt und eine Debatte über die Grenzen von Urheberrecht und Meinungsfreiheit auf Online-Plattformen ausgelöst. Nun wurde das Urteil verkündet.
Yoshida wurde vom Bezirksgericht Sendai wegen eines Verstoßes gegen das Urheberrechtsgesetz für schuldig befunden und zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von zwei Jahren verurteilt, deren Vollstreckung für fünf Jahre zur Bewährung ausgesetzt wird. Ferner muss er, wie von der Staatsanwaltschaft gefordert, eine Geldstrafe in Höhe von 1 Million Yen (etwa 6318 Euro) zahlen.
Auch wenn nicht das von der Staatsanwaltschaft gewünschte Exempel statuiert wurde, sollte diese Verurteilung an sich bereits eine abschreckende Wirkung haben.
- Japaner wegen illegaler Verbreitung von Anime verhaftet
- Mann wegen Verkauf gefälschter Dakimakura verhaftet
- Mann wegen gefälschter »Chainsaw Man«-Poster verhaftet
Via Asahi
©遠藤達哉/集英社・SPY×FAMILY製作委員会; © 2013 5pb./Nitroplus STEINS;GATE MOVIE PROJECT
Absolut lächerlich, dass gameplayausschnitte mehr als Werbung fungieren, als als Diebstahl sollte doch mittlerweile bekannt sein. Hätte er das Spiel gratis verteilt, wäre das ja verständlich, aber so? Einfach nicht tragbar
Ungleich nach welchem ökonomischen Modell derjenige Kläger für sich ein geschäftsschädigendes Agieren rechtfertigt, es handelt sich einerseits um ein Werbemodell für ihn, zusätzliche Konsumenten erhöhen sein Profit, und anderersits um eines für den Angeklagten, der sich mittels der Monetarisierung YouTubes wiederum selbst bereichert hat.
Ich kenne nicht die Fakten, spezifische Details davon schon gar nicht, doch es sieht so aus, dass der Angeklagte ohne die Absolution des Rechteinhabers (Vertriebsunternehmen) mit einem oder mehrerer seiner vertriebenen Produkte eine Gewerbe betrieben hat.
De jure hat der Angeklagte vermutlich die Rechtsbestimmungen von YouTube weitläufig eingehalten, jedoch gegen die des Rechteinhabers verstoßen. Das ist ein bekanntes Dilemma. macj welchem gerade hier in Europa viele Unternehmen fast wehrlos sind, weil es in der Kontravalenz in eine sogenannte Grauzone endet.
Ich muss gerade an Sarazar, Gronkh, PietSmiet und Co. denken, die anfangs auch einmal in einer solchen Situation gestanden sind, bevor sie mit den jeweiligen Unternehmen Partnerschaften eingegangen sind.
Es sind ja nicht einfach nur Gamplayausschnitte. Es ist ja das Verraten des Endes dieses Games; das ist ja das Besondere an dem Fall.
Was das Inhaltliche darstellt, dies ist irreavant. Und ein Ende und dergleichen kann jedweder über eine andere Quelle in Erfahrung, bspw. über Testberichte mitsamt vereinzelter Szenen zu spezifischen Kriterien.
Nein. Es ist primär das Monetarisieren eines Drittanbieters an einem Produkt, woran der Rechteinhaber selbst keine Mitbeteiligung erhält. Das – und nur das, diese Gier an dem großen Geld, bringt diese Unternehmen überhaupt erst dazu, dagegen einzuschreiten. Andernfalls revidiere sich der Kostenaufwand, um dagegen vorzugehen, nicht.
Nun ja, für die Staatsanwaltschaft scheint das ja nicht irrelevant zu sein, da man sich ja darauf bezieht. Das scheint ja der Kernpunkt neben der eigentlichen Urheberrechtsverletzung zu sein. Daher habe ich das erwähnt, da es nicht um x-beliebige Ausschnitte geht.
Ne, also das stimmt schonmal nicht. Den wer das spiel haben will entscheidet dies bevor er davon Let’plays anschaut, da diese ihn nur spoilern, eher entscheiden sich die Meisten dann eher nicht zum kauf.
Dann kann jeder sich die Erlaubnis holen, machen übrigens alle großen Streamer um Rechtlich geschützt zusein, den Fakt ist das Kommerzieller Gewinn durch Fremdes Geistiges Eigentum eine Straftat ist, auch bei uns.
Übrigens ist dieses vorgehen, nichts anderes als das was die Musikindustrie seit Jahren macht, und das natürlich zurecht.
„Schließlich würden solche Videos laut der Anklageschrift auch zum Niedergang der Content-Industrie beitragen,“
Ah. Häufiges Missverständnis.
Der Niedergang der Content-Industrie wird nicht durch Let’s Plays und Video-Essays verursacht. Die Videos stehen nicht mal in der Top 6.
Die (japanische) Content-Industrie geht zugrunde, indem sie
1. von allem zu viel produziert und den Markt hoffnungslos übersättigt,
2. keine inhaltlichen oder technischen Innovationen, sondern überwiegend mehr vom Gleichen liefert,
3. ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in prekären Verhältnissen mit schlechter Bezahlung und Überstunden körperlich und psychisch verheizt und bis aufs Blut ausbeutet,
4. den Deal für zahlende Kundschaft so schlecht wie möglich macht, indem sie sie durch Entzug von immer mehr Eigentums- und Nutzungsrechten, die man als Käufer haben sollte, schikaniert,
5. ihre Altbestände nicht pflegt, sondern dank Urheberrecht, das ihr Dauerblankoschecks ausstellt und völlige Narrenfreiheit gewährt, im Nirvana verschimmeln und die Leute, die sich um den Erhalt bemühen, verfolgen und wegsperren lässt und
6. sich mit souveräner Sturheit weigert, mit der Zeit zu gehen und ihr Geschäft an die Realitäten, die Internet und Globalisierung geschaffen haben, anzupassen.
„da diese neben einer generellen Urheberrechtsverletzung durch die Offenlegung des Endes eines Spiels zusätzlich den Entwicklern schaden und so die Kaufbereitschaft verringern würden.“
Nach der Logik müssten reine Texte ohne Auszüge von Gameplay-Material, Spoiler jeder Art und sogar negative Rezensionen gleichermaßen verboten werden, da diese ebenfalls das Ende offenlegen und die Kaufbereitschaft verringern können.
Das Hauptproblem von unserem undichten Dach ist der Regen!
Es wird immer lächerlicher. War aber nicht anders zu erwarten das ist Japan
Bei so manchen Themen kann ich bei den Japanern nur den Kopf schütteln.
Warum? Kommerzielles verwenden vom fremden Geistigen Eigentum ist ne Straftat, auch bei uns. Nichts anderes hat er gemacht, die großen Streamer holen sich übrigens auch vorher die Erlaubnis um rechtlich abgesichert zu sein, wenn er das nicht gemacht hat ist es sein Fehler.
Übrigens Lustig wie hier in zweierlei Maßen geurteilt wird, in der Musikbrache ist dieses Vorgehen schon seit Ewigkeiten gängig, aber hier regt man sich jetzt auf.
Du bist so einer, der Leuten sagt man darf nicht bei rot über die Straße gehen und zeigst deine Freunde an, wenn sie einen Film illegal streamen…
Was ja grundsätzlich sein Recht wäre und warum ist jetzt die Person unmoralisch, die sich an Regeln hält oder dafür wirbt anstatt die Regelbrecher? Komische Logik.
Nein, aber ich bin der, der dann sagt »jammert nicht rum das ihr bestraft wurdet«.
Aber ich wette du gehörst zu denen die nicht Legal schauen, sondern nur die Piratenseiten besucht.
Der Ausgang dieses interessanten Falls …
Dass der Herr wegen Urheberrechtsverletzung verurteilt wurde, ist nicht überraschend denke ich. Die Strafe ist interessant. Im Prinzip nimmt man das, was die Staatsanwaltschaft wollte und setzt es zur Bewährung aus.
Jetzt kommt der Punkt mit dem Schaden. Also die Sache mit der Offenlegung des Endes und dem dadurch vermeintlichen Schaden durch die Verringerung der Kaufbereitschaft. Einerseits wird das ja nicht explizit im Urteil erwähnt, andererseits ist da die Strafe, die dem Geforderten unter der Berücksichtigung dieses Punktes ja so fast entspricht. Mich würde ja interessieren, ob das wirklich mit eingeflossen ist oder ob man nur auf den reine Urheberrechtsverletzung eingegangen ist. Schade, dass da nichts erwähnt wird.
Literally 1984
Nun ja, armer Yoshida. Hätte er vorher die Urheber/Producer mal um Erlaubnis gefragt… Aber dass es ausgerechnet ihn jetzt traf, um mit ihm diese „Abschreckung“ an alle zu machen…
Die Millionen Yen zusätzlich finde ich zu viel. Hoffentlich kann und wird er zahlen, sonst muss er doch noch wirklich im Knast verbringen.
Um es mal aus einer pragmatischen Sicht zu sehen ist es rechtlich gesehn schon illegal Spiele einfach zu streamen. Denn das Spiel ist ja in eurem Besitz aber faktisch ist es immernoch das Eigentum vom Publisher.Es wird nur Gedulded weil der Werbeffekt für Publisher eigentlich größer ist denn das streamen erhöht die Reichweite des Spiels.
Auf der anderen Seite hat der Publisher schon recht wenn man das Ende kennt oder bereits Inhalte auf Yt etc pp sieht kann das auch zu niedrigeren Käufen führen.
Jedoch wird es mit Haftstrafen schon sehr übertrieben
Beim Lesen solcher Artikel würde ich dann doch gerne auf eine andere Weltlinie wechseln!
Heißt das dann auch, jede Lösungshilfe verboten ist? Die sind ja auch so umfangreich, dass wirklich alles zu lesen ist, die hören ja in der Regel nicht kurz vorm Ende auf. 🤔
Denke mal, das markiert den Anfang vom Ende der Let’s Play’s…