Seit dem Start der dritten Staffel von »Dropkick on My Devil« (jap.: »Jashin-chan Dropkick«) versuchen die Macher mit einer neuen Herangehensweise, das illegale Mitschneiden und Hochladen ihres Anime zu verhindern. Wir fassen die Details zusammen.
Clips einfach selbst hochgeladen
Die dritte Staffel von »Dropkick on My Devil« trendete in den sozialen Netzwerken, nachdem bekannt wurde, dass das Virtual Idol Hatsune Miku einen Auftritt haben wird. Dementsprechend sicher waren sich auch die Verantwortlichen, dass wieder unzählige Clips verbotenerweise mitgeschnitten und auf Videoplattformen wie beispielsweise YouTube hochgeladen werden.
Aus diesem Grund entschied man sich, die jeweiligen Clips direkt nach Ausstrahlung der Episode einfach selbst auf den eigenen YouTube-Kanal hochzuladen, was sich auf den ersten Blick auch auszahlte: Die Clips erhielten innerhalb weniger Tage bereits eine Million Aufrufe.
Allerdings nur innerhalb der japanischsprechenden Community, denn den Verantwortlichen unterlief ein Anfängerfehler. Die Titel der Videos waren in japanischer Sprache und somit für die Fans weltweit kaum zu finden. Der gleiche Clip mit englischem Titel und englischen Untertiteln – natürlich illegal hochgeladen – hat derzeit etwa fünfmal so viele Aufrufe.
Die erste Staffel von »Dropkick on My Devil!« steht hierzulande bei Amazon Prime Video auf Abruf zur Verfügung. Die zweite Staffel sowie die aktuell im Simulcast laufende dritte Staffel sind bei Crunchyroll verfügbar. Der originale Manga von Yukiwo ist bislang nicht auf Deutsch erhältlich.
Anime streamen:
- Prime Video (Staffel 1)
- Crunchyroll (Staffel 2 und 3)
Visual:
Handlung:
Die Dämonin Jashin-chan wurde aus der Dämonenwelt in die Welt der Menschen beschworen. Herbeigerufen hat sie die Studentin Yurine Hanazono, die in einer Wohnung in Jimbocho wohnt. Sie weiß jedoch nicht, wie sie Jashin-chan zurückschicken kann.
Die beiden machen das beste daraus und leben nun zusammen. Jashin-chan ist jedoch überzeugt, zurückkehren zu können, wenn ihre Beschwörerin stirbt …
Via Otakumo
©︎ユキヲ・COMICメテオ/邪神ちゃんドロップキック製作委員会
Ich sehe kein Problem darin.
»Die Titel der Videos waren in japanischer Sprache und somit für die Fans weltweit kaum zu finden«
how to be a japanese publisher 101…
Dann scheint dieses grünhaarige Mädel mit der verzerrten Stimme und dem Lauch ja wirklich ziemlich berühmt zu sein.
Die Serie gefällt mir jedenfalls. Es ist so, als wären sie niemals weggewesen. Ich amüsiere mich ungemein.
Das merkst du erst jetzt?
Ja, in der Tat. Ich kenne mich damit nicht aus.
Bedaure, aber das ist nicht Grün, sondern Türkis. Jedenfalls ist Hatsune Miku die wahrscheinlich berühmteste Person in Japan. Sie ist eine sogenannte Vocaloid und ein künstliches Idol, welches auch live Konzerte in Japan gibt(oder gegeben hat, ich bin nicht mehr auf dem laufenden). Sie galt lange und vielleicht immernoch, als berühmteste Sängerin in Japan und ist definitiv auch jetzt noch eine der berühmtesten Figuren von Japan.
Türkis? Hmm … das sieht für mich wie grün aus, aber okay. Jedenfalls Danke für die Erläuterung. Ich hätte aber noch eine Nachfrage, wenn Sie gestatten: Wenn das Fräulein nicht echt ist, wie kann sie dann Live-Konzerte geben? Sieht man sie dann auf einer Leinwand oder sowas?
Sie wird mit der Hilfe von Projektoren als eine Art 3D-Hologramm auf der Bühne dargestellt. Sieht man z.B. in dem Video gut: youtube.com
Aha. Danke für den Link. Das ist ja auf technischer Ebene sogar recht interessant.
Ist sie nicht auch die einzige Sängerin die die meisten Singles veröffentlicht hat? Soweit ich weiß hatte sie auch in Deutschland ein paar Auftritte.
Wieder zwei Anbieter um eine Serie zu schauen. Kein Wunder wenn da einige zu illegalen Seiten gehen.
Ist so etwas nicht legal solange man am Anfang oder am ende des cideo ein intro oder ein ending hat?
Hmm … mit der rechtlichen Grundlage kenne ich mich nicht aus, aber ich würde meinen, wenn man keine Erlaubnis hat, das Bildmaterial zu verwenden und zu verbreiten, spielt es auch keine Rolle, ob man da ein Intro und/oder Ending dranbaut. Wenn man das tut und man nicht behelligt wird, dann ist das lediglich eher sowas wie eine Duldung der Rechteinhaber. Das wäre zumindest meine persönliche Auffassung.
Nach der Logik wären so ziemlich alle Videos legal solange man ein Intro und Outro macht. Durch das Hinzufügen dieser hat man kein eigenständiges Werk geschaffen, da muss man schon mehr machen.
Soweit ich weiss sind aber kurze Clips bis zu 15 Sekunden nach der neuen Urheberrechtsreform (ehemals Artikel 13) ohnehin legal solange diese nicht überschritten werden und es keine kommerzielle Absicht hat.
Bitte den Kommentar nichts als Freifahrtschein nehmen da ich kein Jurist bin und nur den Gesetzestext als Laie interpretiere. (§ 10 – Urheberrechts-Diensteanbieter-Gesetz (UrhDaG) – Geringfügige Nutzungen)
Es handelt(e) sichch bei ehemals Artikel 13, was dann Artikel 17 wurde, um eine
EU-Urheberrechtsreform, soviel mir noch im Gedächnis hängen geblieben ist.
»Es wird keine Uploadfilter geben« Nur um Ende bei der Abstimmung genau DAFÜR zu voten….. dieser….Vollvossten. 😛
Ich bin mir nicht sicher, aber ist es in USA Recht nicht so (hauptsächlich interessant für Youtube), dass so lange man Gewinne aus Werbung etc an den »Besitzer« abführt und oder das Stück etwas »ändert« und gar keine Gewinne gemacht werden es »OK« ist.
Mein mal was ähnliches im Bezug auf Youtube gehört zu haben ist aber auch länger und vielleicht schon 5 neue Gesetzte her (oder war an sich schon nicht richtig)
Weiß da wer was genaues?