Shueisha verliert Berufung für »Demon Slayer«-Patente

Der Erfolg von »Demon Slayer« ist nicht von der Hand zu weisen. Keine Überraschung stellt daher die Beantragung der Markenrechte einiger Designs von Shueisha dar. In der Vergangenheit wurden drei Muster abgelehnt, woraufhin das Unternehmen Berufung einlegte – allerdings ohne Erfolg.

Erneute Berufung möglich

Shueisha beantragte bereits im letzten Jahr die Markenrechte für die Muster, die sich auf der Kleidung von Tanjiro, Nezuko, Zenitsu, Tomioka, Shinobu und Rengoku befinden. Nach erfolgter Überprüfung wurden die Muster von Tanjiro, Nezuko und Zenitsu als nicht markenfähig erklärt.

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Der Verlag legte am 6. Juli 2021 Berufung gegen diese Entscheidung ein und führte den »schwarzen Rand« und »nicht nur die Quadrate, sondern auch die Rechtecke« als Unterscheidungsmerkmale zur historischen dekorativen Verwendung der Designs an. Den Berufungsausschuss konnten diese Behauptungen jedoch nicht überzeugen, wodurch die Designs weiterhin frei verwendbar sind.

In einer Erklärung heißt es: »Am Rand des Quadrats ist eine schwarze Linie zu sehen, jedoch ist diese schwer zu erkennen, da es keinen äußeren Rand gibt. Es gibt keine unterscheidungskräftigen Teile, die dazu dienen sollten, die Marke von anderen Produkten zu unterscheiden.«

Tanjiros Umhang ähnelt dem Schachbrettmuster, welches mindestens seit der Edo-Periode verwendet wird und im 18. Jahrhundert auf dem Kostüm des Kabuki-Schauspielers Sanogawa Ichimatsu zum Einsatz kam. Nezukos Outfit hingegen ähnelt dem Asanoha-Muster, welches aus der Heian-Periode stammt, während es sich bei Zenitsus Umhang nur um einfache Dreiecke handelt.

Innerhalb von drei Monaten nach Ausstellung des Zurückweisungsbeschlusses am 24. September 2021 kann Shueisha erneut Einspruch einlegen und den Fall vor den Kommissar des Patentamts bringen, der dann ein weiteres Gremium für die endgültige Entscheidung einsetzen wird.

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»Demon Slayer« ist ein Shonen-Manga von Koyoharu Gotoge, der bereits 2019 als TV-Serie adaptiert wurde. Mit »Demon Slayer: Mugen Train« erhielt diese eine Fortsetzung, die am 16. Dezember 2021 auf DVD und Blu-ray erscheint. Die Ausstrahlung der zweiten Staffel startet im Oktober 2021.

Mehr zum Thema:

Abgelehnte »Demon Slayer«-Designs:

Via Huffington Post Japan, Crunchyroll
©Koyoharu Gotoge / SHUEISHA, Aniplex, ufotable

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Kommentare

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5 Kommentare und Antworten zu "Shueisha verliert Berufung für »Demon Slayer«-Patente"

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Sven
Gast
Sven

Shueisha soll ebenfalls einen Patent auf die Wörter Demon und Slayer anmelden. Damit es niemand mehr verwenden darf. Sowie Holzboxen, Schwerter, Häuser, Berge und alles andere was es gibt.

Ich
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Ich

Ja, stimmt. Den Artikel gab es mal. Gut, dass das nicht durchgegangen ist. Ich hoffe, dass es auch dabei bleibt. Ich habe ja Verständnis dafür, dass man seine Marke sichern will. Aber das hier ist in meinen Augen Quatsch.

Das Waltzerchen
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Das Waltzerchen

Meine Güte welch eine Raffgier!

Deniz Muzac
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Deniz Muzac

Die Designs sind sehr Standard und bestehen aus nicht besonderen Farben und Formen. Warum braucht man dafür ein Patent? Soll niemand mehr auf der Welt ein Kachelmuster mit Grün und Schwarz benutzen dürfen oder wie? Es gibt halt einige Dinge die Simpel genug sind, dass sie kein Patent brauchen.

Saber20th
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Saber20th

Es geht wohl eher Primär um potenzielles anlocken zu anderen Serien indem man vielleicht Figuren mit eben diesen Designs einbaut. Klar ist das immer noch kein Grund für ein Patent aber nachvollziehbar ist es dennoch