»Demon Slayer«: Patent für drei Muster wurde abgelehnt

Durch den Erfolg des »Demon Slayer«-Anime erfreut sich auch das dazugehörige Merchandise großer Beliebtheit. Somit ist es kein Wunder, dass der Verlag Shueisha die aus der Serie bekannten Designs rechtlich absichern möchte – doch der Antrag wurde nun teilweise abgelehnt.

Drei »Demon Slayer«-Designs abgelehnt

Im vergangenen Jahr beantragte der Verlag Shueisha beim japanischen Patentamt die Markenrechte für insgesamt sechs »Demon Slayer«-Designs, welche zunächst vorläufig akzeptiert wurden. Im Zuge einer Überprüfung, die am 26. Mai 2021 stattfand, wurden jedoch drei Designs als nicht markenfähig erklärt, da diese »nicht unterscheidungskräftig genug sind, um für sich selbst identifizierbar zu sein«.

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Konkret handelt es sich dabei um die Muster, die sich auf der Kleidung der Charaktere Tanjiro, Nezuko und Zenitsu befinden. Das japanische Patentamt erläuterte, dass diese nur »dekorative geometrische Muster« darstellen, die in früheren historischen Designs gefunden werden konnten.

So ähnelt Tanjiros Umhang dem Schachbrettmuster, welches mindestens seit der Edo-Periode verwendet wird und im 18. Jahrhundert auf dem Kostüm des Kabuki-Schauspielers Sanogawa Ichimatsu zum Einsatz kam. Nezukos Outfit hingegen ähnelt dem Asanoha-Muster, welches aus der Heian-Periode stammt, während es sich bei Zenitsus Umhang nur um einfache Dreiecke handelt.

Shueisha hat seit dem 26. Mai 2021 insgesamt 40 Tage Zeit, um gegen diese Entscheidung in Berufung zu gehen. Die bereits als markenfähig bestätigten drei Designs gehören zu den Charakteren Giyu Tomioka, Shinobu Kocho und Kyojuro Rengoku.

»Demon Slayer« (jap.: »Kimetsu no Yaiba«) ist eine Manga-Reihe von Koyoharu Gotoge, die im Jahr 2019 als TV-Serie umgesetzt wurde. Die Anime-Adaption wird mit dem Film »Demon Slayer ‑Kimetsu no Yaiba‑ The Movie: Mugen Train« fortgesetzt, der am 20. Mai 2021 in den deutschen Kinos gestartet ist. Eine zweite Staffel soll noch dieses Jahr in Japan ausgestrahlt werden.

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Abgelehnte »Demon Slayer«-Designs:

Akzeptierte »Demon Slayer«-Designs:

Handlung:

Es ist die Taisho-Periode in Japan. Tanjiro, ein gutherziger Junge, der für seinen Lebensunterhalt Holzkohle verkauft, findet seine Familie von einem Dämon abgeschlachtet. Zu allem Übel wurde auch noch seine jüngere Schwester Nezuko, die einzige Überlebende, selbst in einen Dämon verwandelt.

Obwohl er von dieser düsteren Realität am Boden zerstört ist, beschließt Tanjiro, ein »Dämonentöter« zu werden, um seine Schwester wieder in einen Menschen zu verwandeln und den Dämon zu töten, der seine Familie massakriert hat.

Via huffingtonpost.jp, Crunchyroll

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Also dass das generische Feuer-Design durchging, erstaunt mich und ist etwas besorgniserregend.

Ich

Na ja, ich weis nicht so recht. Die 4 geometrischen Muster zu sichern, erscheint mir nicht unbedingt richtig; es sind halt geometrische Muster.
Das Feuer-Design (wenn man das blau einfäben würde, könnten es auch Wellen sein) wirkt mir nicht detailiert genug, um es von ähnlichen Sachen zu trennen. Es ist zu einfach in der Darstellung.
Das mittige Bild in der 2. Reihe würde ich wohl noch ehesten als individuell genug ansehen, um es sichern zu lassen.

Ich

Ups, kleiner Schreibfehler. Das in Klammer soll natürlich «einfärben« bedeuten. Und in der vorletzten Zeile muss noch ein «am« vor «ehesten«.

Ich

Jetzt muss ich mich wohl schämen; bei einem Korrekturkommentar habe ich einen Fehler gemacht.
Beim Wort «Klammer« fehlt noch ein «n« am Ende. Richtig ist also «… Das in Klammern …«.

Serah

Das Problem sehe ich hier bei zwei der abgelehnten Designs, das die auch von vielen anderen verwendet werden. Besonders das zweite von den abgelehnten wird häufig für Handy Hüllen oder Taschen oder anders verwendet. Hätte sie hier ein Marken Recht erhalten, würde es vielen zum Nachteil gereichen.
Ich meine wäre auch nicht so proper, das wenn man ein Schachbrett Muster zeichnet, befürchten zu müssen das die da einen anschleichen, weil die glauben es wäre Marken Diebstahl.
Bei dem letzten bin ich mir nicht sicher…. Das hätte ich noch so durchgehen lassen…