Shogakukan gewinnt Klage wegen Urheberrechtsverletzung

Die japanische Rundfunkanstalt NHK berichtete kürzlich darüber, dass der Manga-Verlag Shogakukan eine Klage wegen Urheberrechtsverletzung einreichte und diese am letzten Freitag gewann.

Shogakukan klagte gegen Leaker

Grund für diese Maßnahme war, dass »Kengan Omega«-Autor Yabako Sandrovich eine Webseite entdeckt hatte, die Textzeilen und Bilder aus mehreren Kapiteln seiner Manga-Reihe vor der offiziellen Veröffentlichung teilte. Das Bezirksgericht Tokio entschied in diesem Fall, dass das Posten von Dialogtexten aus Manga-Werken ebenfalls als Urheberrechtsverletzung gilt.

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Die Verantwortlichen des digitalen Manga-Service MangaONE, der »Kengan Omega« legal anbietet, erklärten nach dem Urteil, dass sogenannte »Spoiler-Seiten« bei bislang unveröffentlichten Kapiteln zu einem großen Problem geworden sind. Besonders im Zuge der aktuellen COVID-19-Pandemie sollen diese Webseiten eine beachtliche Menge an Werbeeinnahmen durch Leaks erzielt haben.

Das Gericht hat angeordnet, dass die Domain- und Serverinformationen der betroffenen Webseite an den Publisher Shogakukan sowie an »Kengan Omega«-Autor Yabako Sandrovich herausgegeben werden müssen, damit die beiden Parteien Schadensersatz fordern können.

Neben Shogakukan geht nun auch der japanische Verlag Kodansha härter gegen illegale Uploads von Manga-Kapiteln vor. So erklärte der für »Attack on Titan« zuständige Redakteur kürzlich, dass man damit begonnen hat, rechtliche Schritte gegen mehrere Konten und Personen einzuleiten.

Erster Band von »Kengan Omega«:

Via NHK
©2019 Daromeon, Yabako Sandrovich / Shogakukan

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Kommentare

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5 Kommentare und Antworten zu "Shogakukan gewinnt Klage wegen Urheberrechtsverletzung"

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Ich
Gast
Ich

Also, jemand kommt an noch nicht veröffentlichtes Material und stellt Texte und Bilder natürlich direkt mal ins Internet. Wundert es da einen, dass der Verlag und der Autor da nicht jubelnd Beifall klatschen, sondern Klage einreichen? Das ist Dummheit vom selben Kaliber wie wir es hier letztens in dem Demon Slayer Artikel hatten, wo ein Typ ja nur die «coolen Szenen« aufnehmen wollte.
Ich meine, dieser Leaker hat ja nicht einfach über das noch nicht veröffentlichte Material gesprochen bzw. geschrieben; NEIN! Es musste ja gleich eins zu eins geposted werden. Man könnte ja auch mal die Frage aufwerfen, wie dieser Leaker überhaupt an das Material gekommen ist? Hat er es einfach gefunden? Wurde es ihm zugespielt? Hat er es geklaut? Ich nehme mal an, dass das wohl im Zuge der Verhandlung geklärt werden dürfte.

5-Alces
Gast
5-Alces

Da stimme ich zu. Wenn es einer vom Verlag gewesen wäre, der an das Material gekommen ist, kann es ja gut sein dass er darüber spricht. Aber es 1 zu 1 zu veröffentlichen ist eine offensichtliche Straftat, da kann man mMn nicht mit Unwissenheit argumentieren. Auch nicht, wenn das Material von irgendwem »verkauft« wurde, sollte klar sein, dass das veröffentlichen des Textes, selbst bei einem bereits erschienenen Manga, mindestens grenzwertig, wahrscheinlich eher als strafbar behandelt wird.

Schmött
Gast
Schmött

Keine Ahnung was ihr für Menschen seid aber für mich gibt es nichts worauf ich mich jede Woche mehr freue als auf die one piece spoiler!
Man will doch als Leser so schnell wie Möglichkeit wissen wie es weitergeht. Und da tun die Menschen die diese Seiten betreiben mir als Leser eine unfassbar wichtige Leistung für die man ihnen garnicht genug danken sollte! Ich meine wenn die Kapitel schon früher verfügbar sind warum dann von offizieller Seite nicht auch früher online raus geben? Die Tatsache das Scans vor Release geleaked werden sagt ja nur aus das es fertig ist aber einfach wieder aus dummen altmodisch gründen zurückgehalten wird. Und das sollte es in unserer heutigen online Welt nicht geben!
Wenn alles so laufen würde wie es könnte würde es auch kein Straftaten wi diese geben.

Ich
Gast
Ich

Es geht hier aber nicht um einfaches spoilern. Das wäre der Fall gewesen, wenn er einfach nur über den Inhalt geredet hätte. Dann könnte man sicherlich drüber streiten, ob das nun sein muss oder nicht.
Er hat es aber 1 zu 1 übertragen, sowohl Text als auch Bild. Und das steht ihm nicht zu, da es ihm nicht gehört. Es ist Eigentum des Verlages. Und der Verlag bestimmt nunmal, wenn es erscheint. Punkt. Und nur weil eine Geschichte fertig ist, bedeutet das noch lange nicht, dass es für die Öffentlichkeit schon bereit ist. Mann muss das Ganze ja auch noch in entsprechender Form fabrizieren und ausliefern. Nehmen wir mal an, es hätte eine Auflage von 100.000 Einheiten. Das bekommt man nicht mal einfach so von heute auf morgen hin. Das dauert halt. Da braucht man nunmal Geduld.

Omega
Gast
Omega

Ich glaube aber sowas ist nur in Japan durchsetzbar, im Ausland scheitert das bestimmt an sprachlichen Problemen. Der Kengan Omega Autor wird die Spoiler sicher auf einer japanischen Seite gefunden haben. Denn Praktisch wird gegen Fanübersetzungen und Fansubs in anderen Sprachen nichts gemacht.

Zu Kodansha:
Kodansha leitet zwar rechtliche Schritte gegen mehrere Konten und Personen ein, aber was heißt das genau. Ich vermute die können mit sehr großem Aufwand maximal oberflächlich
die Zugänglichkeit von illegalen Uploads erschweren. Also auf sozialen Medien oder das man nicht direkt wenn man bei Google sowas sucht das auch sofort findet.
Ohne Ursachenbekämpfung wird das nichts, wie bei der Hydra.