Japan: Politiker nennt Probleme bei Cosplay und Urheberrecht

Erst vor einigen Wochen berichteten wir, dass die japanische Regierung über neue Regeln für professionelle Cosplayer nachdenkt. Kürzlich äußerte sich Sangiin-Mitglied Tarou Yamada hierzu und versuchte, die möglichen Konsequenzen auf Cosplay-Aktivitäten zu erklären.

Japanischer Politiker über unklare Rechtslage

Gegenüber Abema News sagte der Politiker, dass es derzeit viele Leute gäbe, die sich wegen dieser Meldungen »vielleicht Sorgen machen, dass dies schlechte Auswirkungen auf Cosplay und andere kreative Arbeiten haben könnte.« Er selbst verstehe dies und wolle sich deshalb dafür einsetzen, »die Fankultur zu schützen«, damit die Leute beruhigt sein können.

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Anschließend versuchte Yamada, die Urheberrechtsgesetze in Japan zu erläutern. Zunächst sagte er, ob jemand mit Cosplay Geld verdiene oder nicht, sei unerheblich für das Urheberrecht. Dieses sei »eine Geltendmachung dessen, was wir Persönlichkeitsrechte nennen.« Vielmehr gehe es um die Frage, wie Schöpfer in diesen Zeiten »über das Internet Geld einnehmen können.« Teile des Rechtssystems seien seiner Ansicht nach veraltet.

Yamada versucht, Beispiele zu geben

Diesbezüglich nennt Yamada ein konkretes Beispiel: Wenn man das Muster von Tanjiros Kleidung aus »Demon Slayer« verwenden würde, hätte dies nichts mit dem Urheberrecht zu tun. Wenn man aber Dinge wie das Schwert und den Gürtel hinzufügt und es wie das Originalwerk aussehen lässt, könnte dies als Urheberrechtsverletzung betrachtet werden. Dies sei es, was »das Thema der Grenzziehung« sehr erschweren würde.

Generell sei dies ein kompliziertes Thema, weshalb sich auch Gerichte damit schwer täten, in solchen Angelegenheiten Entscheidungen zu fällen. Hierzu verweist der Politiker auf Nachfrage des Cosplayers Haru Tachibana auf die knifflige Situation beim Hochladen von Bildern. Dies sei, rein juristisch betrachtet, keine eindeutige Angelegenheit.

Wenn ein Cosplay beispielsweise Facetten enthält, die urheberrechtlich geschützt sind, und davon ohne Einverständnis der Rechteinhaber Fotos in den sozialen Netzwerken geteilt werden, könnte dies gegen das Urheberrecht verstoßen. Und selbst wenn die Einwilligung vorliegen sollte, könnte es rechtliche Probleme geben, falls das Bild ohne Zustimmung der Rechteinhaber verbreitet werde. Dies gelte auch für Retweets.

»Es ist ein sehr undurchschaubares Thema, aber es geht nicht nur darum, dass die Cosplayer selbst das Urheberrecht verletzen, sondern auch darum, was im Falle einer unsachgemäßen Verbreitung passiert«, fuhr Yamada fort. Unklar sei ebenfalls, was geschehen soll, wenn der Rechteinhaber zunächst zwar sein Einverständnis gibt, seine Meinung später jedoch ändert und Geld für die Nutzung verlangt. Innerhalb seiner Partei gäbe es deshalb bereits rege Diskussionen, um einheitliche Regeln aufzustellen.

Cosplay ist ein »wertvoller Aspekt der japanischen Kultur«

Die Regierung des Inselstaats betrachtet Cosplay bereits seit längerer Zeit als einen »wertvollen Aspekt der japanischen Kultur«. Aus diesem Grund bemühen sich die Verantwortlichen gegenwärtig, sowohl Meinungen von Cosplayern als auch von Urheberrechtsinhabern einzuholen. Derzeit gäbe es noch keine Gesetzesvorschläge.

Bei der aktuellen Rechtslage sei »die Verletzung des Urheberrechts die Art von Straftat, die eine formale Beschwerde des Opfers erfordert«, damit sie strafrechtlich verfolgt werden kann. Deshalb könnte man sagen, dass Japan in dieser Hinsicht »im weltweiten Vergleich ziemlich freizügig« sei.

Das gegenwärtige Rechtssystem in Japan basiere noch »auf der Tatsache, dass kreative Eigentumsrechte als ein natürliches Recht existieren, auch ohne jeden einzelnen Aspekt klar zu formulieren.« Allerdings gäbe es teilweise, etwa beim Online-Streaming, zur Zeit auch keine Gesetzgebung, woraus rechtliche Grauzonen und Schlupflöcher resultieren würden.

Für Japan gehe es aus diesem Grund darum, »sicherzustellen, dass die Arbeit von Kreativen in angemessener Weise in Umlauf gebracht wird, und das schließt auch abgeleitete Werke ein.« Generell seien Schöpfer froh darüber, wenn ihre Werke in Umlauf gebracht würden. Deshalb möchte die Regierung sicherstellen, dass die Macher auch einen Profit daraus ziehen könnten. Allerdings sei man sich noch uneins, wie dies organisiert werden könnte.

Gegenüber dem Nachrichtenportal J-Cast sagte ein Mitglied des Kabinettsbüros, das für die Strategie des geistigen Eigentums zuständig ist, die Regierung würde Regeln anstreben. Diese sollen »eine Umgebung schaffen, in der die Menschen unbesorgt an Cosplay teilnehmen können.« Fanaktivitäten sollten nicht eingeschränkt werden, doch es sollen Regeln entstehen, die alle Beteiligten akzeptieren könnten.

Minister Inoue sagte im Rahmen einer Pressekonferenz, er denke darüber nach, einen Plan bis Ende des laufenden Fiskaljahres (31. März 2021) aufzustellen. Darüber hinaus betonte er die Wichtigkeit für eine Umgebung, in der alle Parteien Cosplay beruhigt genießen könnten.

Titelbild: © DMM Pictures / Rent-A-Girlfriend Production Committee
Quelle: Abema Times, J-Cast, Kyodo News

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