Freiberufliche Anime-Mitarbeiter erhalten Unfallversicherung ab 2021

Das japanische Ministerium für Gesundheit, Arbeit und Soziales gab vor Kurzem bekannt, dass Freiberufler in der Unterhaltungsindustrie und diejenigen, die in der Animationsproduktion arbeiten, künftig auch eine Arbeitsunfallversicherung erhalten können. Diese ist normalerweise denjenigen vorbehalten, die bei einem Unternehmen angestellt sind.

Freiberufler müssen eigene Beträge zahlen

Freiberufler, die eine Arbeitsunfallversicherung abschließen, sollen von der japanischen Regierung zwei Drittel ihres durch den Unfall entgangenen Verdienstes erhalten. Hierzu zählt zum Beispiel eine Arbeitsunfähigkeit durch Verletzungen, die sich der Freiberufler während oder aufgrund der Arbeit zugezogen hat. Zusätzlich gibt es noch andere Leistungen, darunter auch Sterbegeld.

Während Angestellte den Versicherungsschutz von ihrem Unternehmen erhalten, müssen Freiberufler in Japan ihre eigenen Beiträge zusammen mit der staatlichen Krankenversicherung bezahlen. Im Normalfall zahlt die Firma einen bestimmten Prozentsatz des Gehalts eines Angestellten an die Regierung, abhängig vom Risikofaktor der Branche.

Die neue Regelung gilt ab 2021 für etwa 210.000 Beschäftigte in der Unterhaltungsindustrie und circa 10.000 Personen in der Animationsproduktion. Das Ministerium für Gesundheit, Arbeit und Soziales teilte mit, dass man das Programm erweitern und ausbauen möchte, um die Behandlung von Menschen, die auf verschiedene Weise arbeiten, zu verbessern.

©劇場版「SHIROBAKO」製作委員会

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André

Schön zu hören, dass es mal in die richtige Richtung geht in Japan für die Animatioren. 🙂