Kinderpornografie: Gesetzentwurf trennt Strafmaß für reale und fiktive Werke

Das Bundeskabinett hat einen neuen Gesetzentwurf gebilligt, den Bundesjustizministerin Christine Lambrecht einbrachte. Dieser sieht künftig höhere Strafen für Delikte wie Kindesmissbrauch oder die Verbreitung kinderpornografischer Inhalte vor, trennt dabei allerdings reale von fiktiven Werken.

Besitz fiktiver Werke weiterhin straffrei

Während zum aktuellen Zeitpunkt im ersten Absatz des Paragraphen § 184b des Strafgesetzbuches noch nicht zwischen realer und fiktiver Kinderpornografie unterschieden wird, soll nun nachträglich ein entsprechender Satz (§ 184b Absatz 1 Satz 2) eingefügt werden.

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In diesem heißt es: »Gibt der kinderpornographische Inhalt in den Fällen von Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 und 4 kein tatsächliches oder wirklichkeitsnahes Geschehen wieder, so ist auf Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren zu erkennen.«

Dies bedeutet konkret, dass der Entwurf für die Verbreitung von herkömmlicher Kinderpornografie eine erhöhte Strafe zwischen ein und zehn Jahren Haft vorsieht, während bei rein fiktivem Material, also erkennbar künstlicher Kinderpornografie, weiterhin das bisherige Strafmaß von drei Monaten bis zu fünf Jahren Freiheitsstrafe angewendet werden soll. Der Besitz fiktiver Werke bleibt straffrei.

»Die strafrechtliche Ahndung der Verbreitung von kinderpornographischen Comics, Zeichnungen, Erzählungen oder Inhalten in virtuellen Welten ist im Hinblick auf das Schutzgut nicht in gleicher Weise erforderlich, wie das bei Darstellungen, die ein tatsächliches oder wirklichkeitsnahes Geschehen wiedergeben, der Fall ist. Denn ein reales Kind ist nicht beteiligt, es ist auch nicht in gleicher Weise zu befürchten, dass fiktive Darstellungen den Konsumenten zur Nachahmung anhalten.«

Entwurf erhielt Kritik von Verbänden

Lambrecht, die das Paket vor drei Monaten vorgestellt hatte, sagte zu dem Entwurf, es gehe darum, »dass das Unrecht dieser abscheulichen Taten sich auch in den Strafen abbildet. Deswegen ist es wichtig, dass sexualisierte Gewalt gegen Kinder ohne Wenn und Aber als Verbrechen eingestuft wird.«

Sofern der Bundestag dem Gesetzentwurf der Justizministerin zustimmt, drohen künftig für Delikte dieser Art deutlich höhere Strafen. Anime- und Manga-Fans müssen derweil allerdings nicht allzu viel zu befürchten haben, da die einzige Änderung die Trennung der Verbreitung von realen und fiktiven Werken ist, von denen erstere mit höheren Strafen geahndet werden.

Nach der Veröffentlichung von Lambrechts Entwurf wurde bereits erste Kritik laut, da eine Erhöhung des Strafmaßes bei wirklichkeitsnaher Kinderpornografie allein in den Augen verschiedener Verbände nicht ausreiche. Der Deutsche Richterbund forderte beispielsweise von den Ländern personelle Aufstockungen bei Gerichten, Polizei und Staatsanwaltschaften.

Zudem müsse der Schutz von Kindern zur »Top-Priorität« gemacht werden. Der Deutsche Kinderbund plädiert für einen »erhöhten Verfolgungsdruck«.

Quelle: bmjv.de / Tagesschau
Bild: © 2016 Fushimi Tsukasa / KADOKAWA ASCII Media Works / EMP

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Kommentare

Kommentare

130 Kommentare und Antworten zu "Kinderpornografie: Gesetzentwurf trennt Strafmaß für reale und fiktive Werke"

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Touhou
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Touhou

Mich wurde mal Interessiren wie es mit nicht Pornogarfische Mangas aussieht, wo man mal einen Nackten Jugen oder die Nippel eines jungen Mädchens sieht, wie da die Rechtslage ist. Immerhin steht die Naktheit ja nicht im vordergund wenn man z.B. Son Goku Nackt Fische Fangen sieht usw.

Juri-chan
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Juri-chan

Ich glaube so wie du schon als beispiel sagtest werden die denke ich da nicht so mega genau sein.

Balmung
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Balmung

Nacktheit allein hat nichts mit Pornographie zu tun und fällt somit nicht darunter.

Miko
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Miko

Würden demnach überhaupt Serien »für Erwachsene«, in denen sexuelle Themen und Darstellungen zum Plot gehören auch als Pornografie durchgehen? Oder lediglich als Nacktheit und handlungsrelevant?

Ich denke beispielsweise an Berserk (sehr guter Dark Fantasy Anime/Manga der auch entsprechend düstere, mittelalterliche Themen behandelt – unter anderem hat der Hauptcharakter seinen Vergewaltiger umgebracht, als er noch minderjährig mit einer Söldnertruppe reiste) oder Goblin Slayer.

danci
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danci

Neues gesetz politiker ab 30 abschaffen perfekt oder ?

Shiro
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Shiro

Und warum?
Wo genau füllst du dich bei diesem Gesetz angegriffen?
Ich empfinde hartes vorgehen gegen Kinderpornographie als etwas gutes.

DarkRain
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DarkRain

Okay mal abseits davon das Zeichnungen keine Rechte und Gefühle besitzen und auch nicht existieren. Mal daran nachgedacht das sowas dann deinen Lieblings Anime/Manga treffen kann und der dann in Deutschland verboten wird nur weil ein dummes Loli darin kurz vorkommt? In Australien passiert eben genau das momentan zahlreiche Anime/Manga werden gebannt wegen harmlosen Lolis.

Trolling-the-Trolls
Gast
Trolling-the-Trolls

Das Problem ist, dass bei solch einem schwammigen Gesetz im Extremfall jeder 2. Ecchi-Manga als Kinderpornografie durchgehen könnte, je nach Ermessen des Richters.

Ein hartes Vorgehen gegen tatsächliche Kinderpornografie ist natürlich wünschenswert, aber in dieser Form wirkt das eher so, als wollte man einfach ein paar ‘kleine Fische’ nebenher einfangen, um hinterher mit einer schönen Statistik zu prahlen.

Zusätzlich spielt man noch schön diversen Ahnungslosen in die Hände, die Manga/Anime generell gerne in diese Ecke drängen und verbieten wollen.

danci
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danci

Warum keine politiker ab 30 nun ja es gibt nun mall zu viele gründe ganz einfach es gibt problem an dennen nichts gemacht wird und über die die politiker auch schweigen wollen. An dem neuen gesetz hab ich nur dann etwas auszusetzen wenn es mich beim konsum von (anime/manga) benachteiligen würde wie es in australien letztens der fall wahr wo mangas verboten wurden wegen Kinderpornographie und dann so was wie (no game no life) als Kinderpornographie dargestel wurde. Das wäre nicht richtig.«Ich empfinde hartes vorgehen gegen Kinderpornographie als etwas gutes. »Ich auch aber(nicht gegen fiktive Werke) jemand der sich einen hentei ansehen würde genauso bestraft wärden würde wie jemand der siech echte Kinderpornographie ansehen würde wäre falsch. Denke ich zumindest kann mich auch irren aber etwas echtes hat nichts mit etwas fiktiven zutuhen.

dasmiau
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dasmiau

Wenn du 30 bist, wirst du es ein bisschen anders sehen. Übrigens sind die inzwischen 30 jährigen mit einer Flut an Anime im Fernsehen aufgewachsen und die erste Generation, die es exzessiv konsumiert hat mit Manga, Videospielen und Conventions. Wenn du denen den Mund und die Ausübung eines politischen Amtes verbieten würdest, hättest du eine Menge Leute weniger, die für deinen Wunsch nach mehr Freiheit im Animevereich einstehen würden.

MikeSully
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MikeSully

Was bedeutet das für Boku no Pico und die ganzen anderen Hentais? Ich meine die sind gefühlt alle minderjährig…

Juri-chan
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Juri-chan

Boku no Pico kenne ich nicht, aber schon von den Bilder her finde ich das schon mehr als naja. Solche Animes, Bilder oder sonst was von so kleinen Kindern muss man auch wirklich nicht Produzieren.

Mit Hentais beschäftige ich mich zwar auch nicht, aber man triffst als Anime Fan irgendwann auf solche Bilder. Ich bin wie gesagt gewiss kein experte aber ich glaube sie werden sich in dem Fall eher auf Hentais beziehen wie Boku no Pico wo es wirklich nicht zu übersehen ist das es kleine Kinder sind. Sicherlich sind die meisten Charactere aus Hentai Serien Minderjährig aber sehen sicher nicht alle so Jung aus und ich bezweifle das die sich die Mühe machen in Wikis rum zu stöbern um nach dem alter aller Charas die in einem Hentai spielen nach ihren alter zu überprüfen.

Wird sich denke ich auf ersichtliche sehr Junge und kindliche Charas beziehen.

Hermi
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Hermi

Diese wären dann unter Strafe, bisher scheinen diese Werke zwar noch nicht unter Strafe zu stehen aber werden ja auch nicht Lizensiert weiter.

BunnyHunter
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BunnyHunter

Oder Loligirl Vampire usw. die deutlich älter sind als sie aussehen gibt da eine Visual Eroge Novel mit so einen Sado Maso VampirGirl und einiges mehr nicht zu vergessen sowas wie DokiDoki mit der Landlady Vermieterin die noch einen spezielservice anbietet .

Juri-chan
Gast
Juri-chan

Warum müssen ältere Anime Character am ende bitte wie kleine Kinder aussehen? Das muss finde ich auch nicht sein.

Toshi
Gast
Toshi

weil es zb etwas unlogisch ist das ein unsterblicher charakter wie ein 80 jähriger opa aussieht.

Staarbreeze
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Staarbreeze

Sag das mal Frauen die kleinwüchsig sind alla Taiga, oder welchen mit Turner-Syndrom, die tatsächlich bis mitte 30 wie 12 jährige aussehen können. Deine Äußerung ist sehr gefährlich, da du quasi behinderten das Recht absprichst, Sex zu haben, bloß weil sie ein Handicap haben. Und da in den meisten Serien – die Lolis beinhalten – mindestens 18 sind(oder sehr weit drüber) oder es garnicht erst erwähnt wird, wie alt sie sind, dürfte es keine Konsequenzen geben, wenn man Loli-Hentais hat(ausgenommen es wird explizit erwähnt, das sie unter 18 ist).

Mana
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Mana

Eher ist es so dass die meisten Serien wo Lolis drin sind klar gewollt minderjährig sind und keineswegs mind 18 (was in Japan dazu auch minderjähnrig ist weil dort erst mid 21 man erwachsen ist) – denn die meisten Titel spielen nun mal in Schulen und da ist noch keiner Erwachsen. 😉 (Und da braucht man dann auch nicht mal eine Altersangabe sondern nur richtig mal nachdenken…) Wenn man also meint das die meisten älter sind macht man sich selbt was vor….

Merle Mantos
Gast
Merle Mantos

besser so

Nexus
Gast
Nexus

Ich versteh die Logik nicht, wenn sie sagen das bei fiktiven/virtuellen Welten kein reales Kind beteiligt wird und zu schaden kommt, zusätzlich auch die Gefahr des Nachahmens nicht besteht, aber bei rein fiktivem Material trotzdem das jetzt geltende Strafmaß gelten soll..

Ich
Gast
Ich

Es geht darum, dass bei rein fiktivem Material das jetzige Strafmaß gilt und bei realen Inhalten ein jetzt höheres Strafmaß angewendet werden soll.
Letzten Endes geht es darum, dass man zwischen fikiven und realen Inhalten aus rechtlicher Sicht einen Unterschied macht. Man wird sehen, was das dann in der Praxis wirklich ausmacht, bringt und bedeutet.

Nexus
Gast
Nexus

Es geht mir eher darum, dass damit nicht realen Wesen ohne Bewusstsein Rechte (laut Strafmaß angelegt an jetzigen Kindern) zugesprochen werden, die verletzt werden können. Das macht aus meiner Sicht keinen Sinn

Ich
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Ich

Es geht nicht um die fiktiven Wesen selbst, sondern es geht um den Akt, die Aktion die dargestellt wird.

Nexus
Gast
Nexus

Und der Akt selbst ist nicht fiktiv oder was?

Ich
Gast
Ich

Ja, er ist fiktiv. Es geht aber darum, DASS er dargestellt wird. Verstehen Sie, was ich meine? Es geht um die Darstellung diesbezüglicher sexueller Gewalt.
Ob das was bringen wird? Keine Ahnung. Das wird sich zeigen.

Monokuma
Gast
Monokuma

Nach der Logik müssten die fiktiven Darstellungen jedes Diebstahls, jedes Betrugs, jeder Körperverletzung und jedes Mordes ebenfalls verboten sein.

Ich
Gast
Ich

Ich habe ja auch nicht behauptet, dass es logisch ist. Es geht hier wohl darum, dass die Darstellung von sexueller Gewalt einen besonderen Stellenwert bekommen soll. Man kann ja Kindesmissbrauch nicht mit einem Diebstahl gleichsetzen.
THEORETISCH, könnte man aber den Gedanken ausweiten und Ihrer Version folgen, wenn man argumentiert, dass es die Darstellung einer Straftat ist.
Das ist immer so eine Sache mit manchen Gesetzen. Man muss diese nicht verstehen, sondern soll sie befolgen. Das ist bedauerlicherweise kein guter Ansatz.

Monokuma
Gast
Monokuma

@Ich: Mit einem Diebstahl vielleicht nicht, mit schwerer Körperverletzung oder Mord hingegen schon, letzteres ist sogar ganz eindeutig vom Strafgesetzbuch als schwereres Verbrechen eingestuft, dem Strafrahmen nach zu urteilen. Warum sollte man mit dem Zeigefinger popeln dürfen, aber mit dem kleinen Finger nicht?

Nexus
Gast
Nexus

Am Ende wird’s wie in Australien und die Zensurbehörde verbietet bald ganze Genres, die sie für anstößig empfindet…

Ich
Gast
Ich

Es ist so: Denke ich persönlich, dass dieser Gesetzentwurf etwas bringt? Da habe ich meine Zweifel.
Ich habe aber auch versucht nachzuvollziehen, was man damit erreichen will. Das ist alles.

Typ
Gast
Typ

Weil der Artikel kompletter Unsinn ist, und nur darauf abzielt, dass Leute ihn anklicken.
Wenn Du den Gesetztesentwurf (den sie hier sogar selber verlinkt haben) liest, wirst Du feststellen, dass der oben Zitierte Paragraph darin garnicht vorkommt. Keine Ahnung, wo die den herhaben oder wer das gesagt/geschrieben haben soll!
Dann ist im Entwurf auch nirgends die Rede von »fiktiven Werken«, sondern von Pornografie, die »wirklichkeitsnahes Geschehen wiedergibt«. Comics und Cartoons sind NICHT wirklichkeitsnah… es geht dabei wohl eher um die Erstellung von Pornografie mit Puppen, die wie Kinder aussehen.

Robin Hirsch
Admin

Vielleicht solltest du dir den verlinkten Gesetzentwurf noch einmal ganz genau anschauen. Insbesondere die Seiten 48 und 9, auf denen du einerseits das Zitat und andererseits den Entwurf von § 184b findest.

Hermi
Gast
Hermi

Du hast mit Sicherheit den Link zu §184 gelesen, dieser ist aktuell der der angewendet wird, soll aber durch den Entwurf erweitert und verschärft werden.
Dazu kommt das Robin sehr gut Schreibt und Recherchiert bevor was veröffentlicht wird, Fehler passieren aber jedem, auch Ihm, aber sowas zu schreiben wie in Deinem ersten Satz ist UNVERSCHÄHMT und FRECH!!

Robin B.
Gast
Robin B.

Der Link zu §184 ist auch falsch. Das ist der aktuelle §184. Der geplante, neue §184 steht im Link »Gesetzentwurf«.

Trolling-the-Trolls
Gast
Trolling-the-Trolls

Das riecht für mich irgendwie nach einem gefährlichen Gummiparagraphen, bei dem jeder Richter nach eigenem Ermessen entscheiden kann, was für ihn in die Definition Kinderpornografie fällt oder nicht. In etwa wie in den 80er Jahren, als man Filme nach §131 (Gewaltverherrlichung) beschlagnahmt hat, die heute z.T. nach ‘Entschlagnahmung’ mit einer FSK 16 ungeschnitten in den Läden stehen.

Und überspitzt rühmt sich Frau Lambrecht dann in 5 Jahren damit, dass einem durch diese Änderung ein entscheidender Schlag gegen die Kinderporno-Mafia gelungen ist, indem man tausende Mangaleser für den Besitz von Love Trouble & Co. einsperren konnte. Ist auch gut für die Statistik, man hat ja nachweisbar was getan…

Fetter Bandit
Gast
Fetter Bandit

Traurig, was hier gerade passiert, aber ich habe es vor einem Jahr schon mal geschrieben, dass ist der Anfang vom Ende, was glaubt ihr was noch alles für seltsame Gesetze kommen werden? Die wollen nach und nach Animes vernichten.

So gesehen ist man ja jetzt ein Pädo, wenn man sich Rent a Girlfriend usw. anschaut 😀

Die Logik verstehe ich auch nicht. Die sagen selbst, das kein reales Kind zu schaden kommt, man aber trotzdem bestraft wird ? Was ist mit Mord ? Warum wird dagegen nicht vorgegangen ? Wenn dann alles und keine halbe Sachen.

Ainz
Gast
Ainz

solange bei der porno / hentai industrie vergewaltigungen, betrug, drogenkonsum, körperverletzungen, erpressung, nötigung, und was weiß ich nicht alles krankes gestattet bleibt, und menschen auf solches krankes zeug stehen wird es immer einen markt für sowas geben … vllt sollte man erstmal warten wie es sich genau auswirkt dieses gesetz und wenn auch nur ein mädchen / frau vor sowas bewahrt wird hat es gewirkt …
also erstmal abwarten worauf solche gesetzte genau abzielen, wenn jetzt vergewaltigungs hentais verboten werden, is das doch kein verlust den hier irgendeiner bedauern würde, oder? wird sind noch nicht dort angelangt wo die australier angelangt sind, wo solche animes geächtet wurde wie Eromanga-Sensei als Beispiel ( siehe frühere Artikel von A2Y dazu )

Fetter Bandit
Gast
Fetter Bandit

An sich hast du ja Recht, aber es ist trotzdem Doppelmoral, ich selber halte jetzt auch nicht viel von Vergewaltigungs Hentais, aber trotzdem sollte man das richtig machen. Warum ist das Tabu ? Und Mord und Foltern geht voll klar? Das ist genauso falsch und gehört verboten, wenn man schon so ein scheiß macht. Beim Thema Sex drehen immer alle gleich durch.

Eromanga ist total harmlos! Gibt kein Grund das zu verbieten.!

Ganz ehrlich, der wo das ins Rollen gebracht hat, gehört so was von geschlagen. Solche Idioten wissen noch nicht mal was Animes sind und wollen uns das wegnehmen und dazu noch bestrafen.
Die sollen sich um echte Kinder kümmern. Da gibts genug zu tun.

Bin wirklich mal gespannt, was der nächste Zug sein wird 🙂
Mittlerweile muss man doch im Westen mit allem rechnen. 😀

Ainz
Gast
Ainz

Eromanga ist ja auch Harmlos, was ist gegen die Liebe zweier Menschen einzuwenden?^^
Das war ja auch darauf bezogen, (anime2you.de)
Das Problem ist eher das vorallem solche politiker nicht gewillt sind sich mit diesem thema auseinanderzusetzen … schließlich gibt es auch in westlichen filmen/serien »ecchi« anteile, mal hier ein nackter oberkörper, dort ein sehr kurzer rock oder sehr reizendes kleidungsstück … aber das is ansicht sache

aber du hast vollkommen recht das diese doppelmoral es sehr schwierig macht solche themen zu diskutieren

dreambird1973
Gast
dreambird1973

Wie ihr alle übertreibt. Lies dir das erstmal vernünftig durch und argumentiere dann.

Isaac blau
Gast
Isaac blau

Sowas passiert wenn man nur den Titel ließt.

dreambird1973
Gast
dreambird1973

Dein Beispiel ist Unsinn. Love Trouble (aka To Love Ru) ist ein Manga. Und für den Besitz wird man nicht belangt, was oben sogar steht. Ausserdem ist dieser Manga ein reines Ecchiwerk ohne Sex oder äühnlichem, und ist daher als Beispiel völlig ungeeignet.

Hermi
Gast
Hermi

Also wenn ich das richtig sehe KÖNNTE es dann im Dach Verband die Animeindustrie zum teil hart treffen.
Ein Beispiel, solche Anime wie Eromanga Sensei werden dann wohl auch gesperrt, denn da werden ja so einige Anspielungen gemacht, bei unserer Politik würd mich das nicht wundern, aber erstmal Abwarten, deutsche Mühlen langsam und ein gutes Beispiel, Bußgeldkatalog. ;-D

Steywex
Gast
Steywex

Ich verstehe zwar woher der Gedanke herkommt, aber Mord ist ja auch immer Präsent in Anime, Manga und rl Filmen und Serien. Ich finde man sollte besonders auf die Darstellung achten. Wenn Kinderpornographische Handlungen von Anfang an nicht explizit gezeigt werden und es deutlich als etwas schlechtes dargestellt wird, ist doch kein Problem, oder?

Balmung
Gast
Balmung

Viele hier sollten erst mal lernen was Kinderpornografie ist bevor sie sich künstlich aufregen. Ich sehe hier kein Problem für Anime/Manga solange sie nicht klar aus dem Bereich Hentai sind, da gilt es dann erst mal abzuwarten in wie fern es dort dann überhaupt zutrifft. Ist ja nicht so als wären Hentai mit Kinderpornografie vorher erlaubt gewesen.

Ich sehe das neue Gesetz jedenfalls als guten ersten Schritt, wie der Artikel schreibt muss noch mehr folgen.

Bileygr
Gast
Bileygr

Viele haben nur die Sorge, dass dadurch Anime/Manga, die z.B. Ecchi Szenen mit vermeindlich nach Kindern aussehenden Charakteren, einfach nicht nach DE kommen oder in DE verboten werden. In testament of sister new devil z.B. kommt so ein Char vor. Kein Sex oder ähnliches nur sehr viel nackte Haut. Das Problem ist also, dass durch dieses Gesetz vielleicht unrechtmäßig Anime und Manga einfach verboten werden,nur weil irgend ein Richter meint, ok da wird zu viel nackte Haut bei einem “Kind“ gezeigt.

Hermi
Gast
Hermi

Auch Erzählungen sind mit Inbegriffen, und das schließt dadurch auch Anime mit ein, siehe mein Kommentar wo ich als Beispiel Eromanga Sensei erwähnte oder jemand anderes To Love Ru erwähnte.
Es geht um Minderjährige, und inwiefern das Gesetz dort hin reicht wissen selbst nicht mal die Politiker bisher, also kann es das durchaus alles beinhalten und der Frust und selbst Momentane Empöhrung ist daher selbst verständlich und nachvollziehbar, auch wenn man das mit Australien mit in Betracht zieht und sie sich ggf daran Orientieren dann.

Wer richtig Lesen kann ist klar im Vorteil, sorry und wenn du mal bedenkst das die letzten 3 OVA Folgen vermuttlich in DE nie erscheinen, weil dort Lala ein Loli ist und dann noch Nackt dazu, meinst also das Anime dann nicht betroffen sind, glaubst doch selbst nicht, wenn das Gesetz jetzt noch nicht mal existiert und der Publisher Probleme damit hat.

Nexus
Gast
Nexus

Ja aber es könnte auch ein erster Schritt zur Zensur ganzer Genres sein. Jetzt ist es sexuelle Gewalt an fiktiven Charakteren. Später sind die bekannten »Stolper-Unfälle« (wo der MC aus Versehen auf ein Mädchen fällt) als sexuelle Belästigung usw.
Dann gehen wir in dieselbe Richtung wie Australien zur Zeit…

Jacky
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Jacky

Laut der Logik müssten auch alle Shooter verboten werden, weil man dort ab und an Menschen erschießt.

Ich
Gast
Ich

Wenn Sie die Logik dieses Gesetztes auf Shooter anwenden wollen, wäre das anders: Man würde die Shooter verbieten, weil der Akt des Erschießens von Menschen dargestellt wird. D.h. es geht un die Aktion, nicht um die fiktiven Menschen.

Monokuma
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Monokuma

Wenn sie es könnten, würden sie es tun.

Shiadra
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Shiadra

HIghschool DxD
Citrus
Dragonball (div nacktszenen von goku als kind)

wären dann alle verboten oder?
Ja kinder müssen geschützt werden aber so wie das gesetzt jetzt formuliert wurde ist es ein Freifahrtsschein um so gut wie alles zu verbieten!

Shiadra
Gast
Shiadra

achja Shin CHan
hab ich noch vergessen

Ich
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Ich

So wie ich das verstehe, geht es eher um die Darstellung von sexueller Gewalt und nicht um einfache Nacktszenen.

Robin B.
Gast
Robin B.

im Gesetzestext steht »die sexuell aufreizende Wiedergabe der unbekleideten Genitalien oder des unbekleideten Gesäßes eines Kindes«.

Was sexuell aufreizend ist, ist definitionssache. Dargestellter sexueller Missbrauch muss nicht gegeben sein. Es reicht die sexuell aufreizende Darstellung.

Miko
Gast
Miko

Das kann man doch aber auch wieder interpretieren wie man lustig ist, demnach könnten ja irgendwelche zensierten Hentais oder Hentais mit sehr subtiler Darstellung (aber dennoch Pornografie) als »nicht aufreizend« abgetan werden 😀

Miko
Gast
Miko

Im Text geht es um Pornografie.

Viel interessanter ist da eher sowas wie Berserk. Sehr gute Story, sehr erwachsene und raue Themen – unter anderem werden Vergewaltigungen gezeigt und das auch im Zusammenhang mit minderjährigen Charakteren. Klingt dumm, ist aber plotrelevant und trägt zur düsteren Stimmung bei bzw. werden die Vergewaltiger auch oft daraufhin umgebracht. Goblin Slayer fällt mir auch noch ein, wo die Goblins entsprechend geschrieben wurden um ein möglichst animalisches, widerwärtiges Monster darzustellen das man als Leser verachtet.

Es wird sexuelle Gewalt dargestellt, sogar gegen Minderjährige – aber es ist nicht pornografisch bzw. keine Pornografie. Nach meinem Verständnis würde das dann nur direkt Hentais betreffen, die nunmal gezeichnete Pornografie sind. Hollywood-Filme mit expliziten Sexszenen sind aber ja auch keine Pornografie.

Prinzprinz
Gast
Prinzprinz

Die Frage ist wo fängt sexuelle Darstellung von Mädchen/jungen an ist dann jeder School anime illegal wen es dort eine bade/bikini scene am Strand gibt oder wie bei eromanga sensei oder Leute die sich to love ru angeschaut/CD gekauft haben ich finde es gut das man mehr für die Sicherheit für Kinder macht aber man sollte sich mehr auf reale Personen konzentrieren die Bilder Videos aufnehmen und bessere Aufklärung an Schulen und wo sie sich melden können wen sie betroffen sind (und man soll genau im Gesetz festlegen was ganz genau zu sexuelle Darstellung ist und was nicht in fiktive werke bevor Animes nicht mehr nach Deutschland kommen Weils eine bade/bikini scene gibt oder andere Sachen die es schon immer in Animes gab )

Max Horowitz
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Max Horowitz

Aber jeden Sonntag Abend gemeinsam mit der Familie den Tatort schauen, wo fiktionale Menschen ermordet werden.
Manche denken halt einfach nur bis Mittag.

Pusteblume
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Pusteblume

sehr gut.

Hyourinmaru
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Hyourinmaru

Und was heißt das jetzt im Bezug auf Anime oder Manga? Geht mir mich nicht wirklich aus dem Artikel hervor?
Wird man jetzt durch das Gesetz bestraft, wenn man mit einem Manga oder Anime wie »Eromanga Sensei« or whatever erwischt wird?
Und wird das dazuführen, dass neue Werke, die in die selbe Richtung gehen, hier nicht mehr lizenziert werden?
Was ist mit Ecchi?

DoomOfGods
Gast
DoomOfGods

prinzipiell ja nicht verkehrt, aber wenn einfach jeder interpretiern kann was er will und im zweifelsfall ausschließlich die interpretation des richters (ohne auch nur offizielle angaben zu beachten) relevant ist ists halt wieder schwachsinn.
sowas müsste einfach klarer definiert werden

Monokuma
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Monokuma

Man nutzt die Corona-Krise aus, um sowohl offen als auch heimlich endlich mal wieder gegen alles vorzugehen, was nicht ins eigene Weltbild von Sitte und Moral passt. Unterdessen fehlt es an allen Ecken und Enden an Hilfsprogrammen sowohl für Opfer als auch für Pädophile, die man daran hindern sollte, Täter zu werden (wofür gewisse „Ventile“ übrigens durchaus hilfreich sein könnten), denn so etwas bräuchte ja Geld und Personal, eine Strafverschärfung dagegen nur eine Gesetzesänderung. Man kriminalisiert womöglich einen Haufen Leute, die völlig harmlos sind, und katholische Priester, die echte Taten begehen, werden weiterhin gedeckt. Lambrecht ist übrigens SPD. Mit der Verfassungsmäßigkeit, zu welcher auch das Verhältnismäßigkeitsprinzip gehört, hatte es die Verräterpartei noch nie, wie auch Lauterbachs jüngster Vorschlag bezüglich der Corona-Krise zeigt.

Ich
Gast
Ich

Was die katholischen Priester angeht; das macht die Kirche schon selbst. Das läuft in etwa so: Das Opfer wird befragt von eigenen Ermittlern der Kirche. Dann gibt es Entschädigung mit der Bedingung zu schweigen, sprich Schweigegeld. Der Priester wird dann versetzt, in der Regel weit weg nach Afrika oder Südamerika.
Der Kirche ist ja nicht an einer Aufklärung gelegen, sondern dass es keinen Aufruhr gibt. Daher gibt es auch keinerlei echte Opferhilfe.
Den Punkt «Moral« den Sie angesprochen haben, lasse ich mal lieber außen vor.

Monokuma
Gast
Monokuma

Es ist völlig egal, was man moralisch auch immer von gewissem „Material“ halten mag. Für die Verfassungsmäßigkeit eines Strafgesetzes zählt einzig und allein, ob dadurch ein legitimes Rechtsgut geschützt wird, es keine milderen Mittel gibt und kein krasses Missverhältnis zwischen dem Schutzzweck und der Bestrafung des Täters gibt. Und das sehe ich, schon mangels eines schützenswerten Rechtsgutes, beim Einsperren von Leuten wegen rein fiktiven Zeichentrickbildern, nicht gegeben.

Ich
Gast
Ich

Recht und Gesetz ist doch letztendlich der Versuch, allgemeingültige Moralvorstellungen nach Möglichkeit OBJEKTIV umzusetzen. Ob das immer gut klappt, ist eine andere Sache.

Monokuma
Gast
Monokuma

Das Problem ist nur, dass mit „Moral“ auch einst Dinge wie die Strafbarkeit homosexueller Handlungen oder das Recht, seine Kinder handgreiflich zu züchtigen, begründet wurden. Darüber hinaus gibt es auf der anderen Seite genug Dinge, über deren moralische Vertretbarkeit man nicht nur streiten kann, die aber trotzdem nicht verboten sind. Das Argument „Moral“ per se taugt einfach nicht als Grundlage für gesetzliche Verbote und Grundrechtseingriffe.

Ich
Gast
Ich

Und damit haben Sie auch Recht. Man kann soetwas subjektives wie Moral nicht ohne weiteres objektiv sehen. Die Menschen versuchen das aber trotzdem, da diese ja so eine vermeintlich rationale Spezies sind. Da ist aber Quatsch.
Was Moral und Gesetz gemeinsam haben ist, dass man über Sinn und Unsinn diskutieren und debattieren kann; das sieht man hier ja.

Staarbreeze
Gast
Staarbreeze

Witzig finde ich ja das immer nur Lolicons(wo die meisten weit über 18 sind und freiwillig Sex haben), als Sünde herhalten müssen, während Vergewaltigungs-Hentais weiterhin bestehen bleiben dürfen. Ziemlich Paradox und sehr Rassistisch gegenüber kleinwüchsigen.

MLYLT
Gast
MLYLT

Du kannst wohl echt nicht lesen, was? Was fiktive Darstellungen angeht ändert sich doch nichts. Der Besitz bleibt weiterhin straffrei.

Stiles Clover
Gast
Stiles Clover

Purer schwachsinn. Gegen reale sachen sollte man definitiv deutlich härter vorgehen aber wenn es sich um fiktive werke handelt kann ich das null nachvollziehen. besonders ist der vorteil von fiktiven werken das personen die eine komplette pädophile neigung haben sich damit zufrieden geben können ohne echten kindern zu schaden (denn für die neigung kann man nichts aber für seine taten schon!).

AsIFall
Gast
AsIFall

Nicht jede Person mit pädophiler Neigung ist automatisch ein Kinderschänder.

Monokuma
Gast
Monokuma

Zum Begriff „Kinderschänder“ folgende Ausführung von Thomas Fischer (bis 2017 Richter am BGH):
„‚Schänden‘ bedeutet ‚jemandem Schande antun‘ und spiegelt daher unmittelbar jene verdrehte Moralvorstellung, wonach die ‚Schande‘ von Sexualdelikten nicht die Täter, sondern die Opfer trifft. Das ist genau die menschenfeindliche Moral, die den ‚Ehrenmorden‘, den Rachefeldzügen wegen ‚Schändung‘ von unverheirateten Töchtern und der frauenerniedrigenden Ideologie zugrunde liegt, über welche unsere Leitkultur sonst so gern ihre Verachtung ausschüttet.“

Quelle: spiegel.de

Die Kolumne sei jedem empfohlen, der einen sachlichen Blick auf das Thema wünscht.

DeejayF
Gast
DeejayF

Was bedeutet das jetzt genau?

Lorenzo
Gast
Lorenzo

Es ist Schwachsinn ja, aber nicht wegen des Strafmaßes, sondern weil das vorherige auch schon ausreichend war. Das neue Gesetz wird weder dazu beitragen, mehr Fälle aufzuklären, noch wird es mehr Gerechtigkeit geben.

In NRW haben wir gesehen wie man wirklich gegen solche Straftaten vorgeht: Mehr Fachkräfte, mehr Kompetenz, mehr Stellen, mehr Geld. Und siehe da: 30k Verdächtige auf einen Streich. Ich möchte niemanden zu etwas anstiften, aber im Moment ist die deutsche Polizei bei Internetstraftaten komplett nutzlos.

Ansonsten finde ich es gut, dass sich jemand anscheinend viele Gedanken um die fiktiven Sachen gemacht hat, und es jetzt eine Grundlage gibt. Christine Lambrecht ist trotzdem inkompetent und rückgratlos.

Keks
Gast
Keks

die SPD wieder im Verbots Wahn.

Thylraz
Gast
Thylraz

Irgendwie habe ich das Gefühl hier ragen gerade die rum, die sich so etwas gerne angucken.😂

Hyourinmaru
Gast
Hyourinmaru

Ein solcher Gesetzestext kann auch gut und gerne mal gegen Werke schießen, die damit eigentlich gar nix am Hut haben, wie zum Beispiel das verschiedene Werke in Australien zur Erneuten Überprüfung vorgelegt werden mussten wie SAO, NGNL oder auch Goblin Slayer. Für drei NGNL-Bände wurde in Australien sogar ein Verkaufsverbot ausgesprochen.

Stell dir vor, man macht irgendeinen Gesetzestext, was den Sinn hat, im RL irgendetwas zu verbessern. Leider hat der Gesetzestext einen Passus drinnen, der sich auch auf fiktive Werke bezieht und dir damit z.B. deinen Lieblings-Manga oder -Anime verbietet. Ganz gleich, welcher das ist.

Thylraz
Gast
Thylraz

Bei mir fällt das unter »blöd gelaufen«.

You
Gast
You

Kann es passieren, dass Serien/Manga wie SAO, Goblin Slayer oder No Game No Life verboten werden genauso wie in Australien? Was wird mit Serien wie The Testament of sister new devil, Interspecies Reviewers, Super Hxeros oder allgemein Ecchi?

iltharion
Gast
iltharion

tut mir leid ein no go für mich es darf einfach nich sein das man für das kucken fiktiver werke bestraft/inhaftiert wird egal in welchem zusammenhang

iltharion
Gast
iltharion

oder auch besitzen

Irgendein Typ
Gast
Irgendein Typ

Ein härteres Vorgehen gegen Kinderschänder ist natürlich absolut wünschenswert. Insbesondere bei der Verfolgung dieser gibt es sicher noch Handlungsbedarf.

Das Vorgehen gegen Fiktive Werke wie Anime, Manga und Co. halte ich allerdings für übertrieben und wenig Zielführend. Zumal es zu viel Spielraum für Interpretationen lässt. Ich sehe hier die Gefahr für eine Situation wie in Australien, wo bereits etliche Werke verbannt wurden. Am Ende wird man noch für den Besitz oder gar den bloßen Konsum strafrechtlich belangt. Für etwas, bei dem absolut niemand zu schaden gekommen ist.

Noch ist es ja bloß ein Gesetzesentwurf, aber ich kann mir schon vorstellen dass man das in dieser oder ähnlicher Form durchwinkt.

Bowser
Gast
Bowser

Kann mich jemand bitte aufklären wenn ich falsch liege aber das Gesetz würde ja nicht für Seiten wie z.B. nHentai gelten oder für die Macher dieser Doujins da ja das Gesetzt welches in deren Land gilt gilt also Japan oder im Fall von nHentai Amerika, oder?

EdenOfTheEast
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EdenOfTheEast

wenn du dir die hentais downloadest oder auch nur anschaust hast du die daten (temporär) auf deinem rechner; in deutschland. und damit gilt das gesetz für dich. andernfalls wäre ja auch das streamen von echter kinderpornografie erlaubt/grauzone…

NCL44
Gast
NCL44

Würde dann wohl auch ÜbelBlatt treffen. Der Charakter ist zwar erwachsen, sieht aber nun mal wie ein Kind aus und wird ja auch beim Sex mit erwachsenen Frauen dargestellt.

Light-chan
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Light-chan

Oder »Mädchen am Strand« von Inio Asano, was ich selber schon als Hentai/Doujinshi sehe durch die Masse am Sex Anteil. Da sollen die Charakter nichtmal erwachsen sein und Tokyopop hats einfach so veröffentlicht in DE.

Miroku
Gast
Miroku

Ich habe es so kommen sehen. Es wird immer schlimmer statt besser. Am Ende bekommen wir noch Zustände wie in Australien. Die Menschen denken nicht mehr nach. Wo soll das alles noch hinführen???

NCL44
Gast
NCL44

Oder ich denke da generell auch an die meisten BL und GL Mangas. Die meisten drehen sich um Schüler, also ja noch Minderjährige wenn auch Teenies. Soll das alles dann am Ende verboten werden? Wobei man das ja auch nicht mit Loli und Shota gleichsetzen sollte. Aber je nachdem könnte man das Gesetz trotzdem so verstehen, dass eben auch Werke mit minderjährigen Teenagern betroffen sind.

Mana
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Mana

So jung sind die Charaktere in solchen Titeln aber nicht, die sind schon ältere Teenager oder Erwachsene….da zählt man nun mal nicht mehr als Kind, auch nicht gesetzlich.

toka
Gast
toka

hab da mal was für leute die Pädophile noch als menschen sehen und nich als reine kinderschänder/sexualverbrecher ihr helft ihnen damit und euch selber natürlich auch 🙂

change.org

Katha
Gast
Katha

Das reelle Kinderpornographie stärker bestraft wird, finde ich gut. Bei fiktiven Werken sehe ich nicht wirklich den Sinn dahinter. Hier wird ja offensichtlich eine Verbindung zwischen Real und Fiktion suggeriert. Und laut diesem schwammigen Text müsste z.B. jeder der Stephen King’s Es besitzt eine Freiheitsstrafe erhalten. Woher soll man denn vorher wissen, ob in einem fiktivem Werk angeblich »kinderpornographische« Inhalte vorkommen? Wird dann eine schwarze Liste an Werken erstellt, die verboten werden und wer sie im Schrank hat wird automatisch verknackt? Oder gibt es dann Razzien in sämtlichen Haushalten? Und was soll das realen Kindern bringen, die wirklich Hilfe brauchen, wenn die Justiz damit beschäftigt ist eine Hexenjagt auf Leser und Weebs zu machen? Und wer soll dem Richter erklären was ein legal Loli ist?
Schon irgendwie lustig. Ich habe nicht einmal ein Bußgeld für zu schnelles Fahren bekommen, aber werde vielleicht in naher Zukunft eingesperrt, weil ich das falsche Buch gelesen habe. Rip.

Wessalius
Gast
Wessalius

Hat man bei Léon der Profi auch so einen Aufstand gemacht? Es gab zwar keine Sexuellen Handlungen, aber wenn ich mich recht Endsinne wollte das Mädchen deutlich mehr als nur mit ihm in einem Bett zu schlafen.

Thomas H.
Gast
Thomas H.

Von der reinen Absurdität und Kollerteralschäden abgesehen, sehe ich hier vor allem auch noch die Gefahr dass Personal von echten Fällen abgezogen wird um gegen sowas vorzugehen damit man schöne Statistiken vorlegen kann…

PizzaBrot
Gast
PizzaBrot

Halt, ich habe mir den Gesetzentwurf bereits vor einiger Zeit angeschaut und er ändert tatsächlich nichts an der bisherigen gesetzlichen Lage bezüglich fiktiver Werke. Der Besitz und der Erwerb von nicht wirklichkeitsnahen fiktiven Werken (in der Regel werden Comics und Mangas als nicht wirklichkeitsnahe eingestuft) die kein tatsächliches Geschehen wiedergeben ist legal!

Siehe §184b Absatz 3 »Wer es unternimmt, einen kinderpornographischen Inhalt, der ein tatsächliches oder wirklichkeitsnahes Geschehen wiedergibt, abzurufen oder sich den Besitz an einem solchen Inhalt zu verschaffen, oder wer einen solchen Inhalt besitzt, wird mit Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu fünf Jahren bestraft.«

Seth11
Gast
Seth11

Danke für die Antwort hier. 🙂
Ich war mir die ganze Zeit auch unsicher und hab den Text einfach nicht verstanden.
Und ich dachte auch, es sei jetzt komplett verboten. Aber jetzt bin ich schlauer. 🙂

Florian Rink
Gast
Florian Rink

Na klasse das wäre dann auch das ende für z. B. Die Alraune reihe von Tobi Greis ( netter hochglanz erotik comic mit einer 15jährigen Hauptfigur) der mit zur besten europäischen »erwachsenen« Comickultur zählt und was ist mit literarischen ergüssen wie Lolita wird das dann auch verboten? Bei so einem gummiparagraphen würd ich mich nicht wundern

Atma
Gast
Atma

»Zudem müsse der Schutz von Kindern zur »Top-Priorität« gemacht werden.«
OMG think of the children!!

Nur noch lächerlich. Wie wäre es Eltern erst mal auf ihre Aufsichtspflicht hinzuweisen anstatt alles und jeden zu kriminalisieren, der sich Content mit sexuellen Thematiken anschaut? Gewalt – besonders in körperlicher Form – wird immer detaillierter und häufiger dargestellt in den Medien. Es gibt so gut wie keine Tabus mehr. Stört sich daran jemand? Nein. Sex und Nacktheit hingegen werden immer weiter tabuisiert, das zeigt doch nur wie erfolgreich das Brainwashing der Gesellschaft inzwischen war.

Verbote werden nichts ändern, man kann nicht alles verbieten was einem nicht passt. Aber das begreifen die Politiker mit ihren Spatzenhirnen einfach nicht.

EdenOfTheEast
Gast
EdenOfTheEast

naja, denke nicht das wir in deutschland jemals ecchi serien wegen potentieller kinderpornografie verbieten. vor allem weil die serien meist von selbst das alter der entsprechenden charaktere offen lassen – gleiches für hentais (video-form). bei den hentais sind das eher die älteren (20 jahre +) die dort eher »kinder« enthalten.

interressant wird das glaube ich eher bei den h-doujinshis. wer mal auch nhentai war weiß das vermutlich jeder 10 titel lolicon enthält. und das auch mit expliziten alter der charaktere.

und als drittes haben wir die 3D-hentais. zählen diese noch als »kunst« oder schon als »real«?

außerdem muss man noch zwischen dem besitz und dem handel unterscheiden, wobei ich nicht weiß ob torrents nicht auch bereits als handel aufgrund des uploads gelten…

aber unabhängig davon glaube ich gab es in deutschland noch keinen fall, wo jemand nur wegen den bestitz der oberen 3 sachen auf besitz von kinderpornografie verurteilt wurde. die justiz ist da eher hinter den straftätern oder webseitenbetreibern her…

Mana
Gast
Mana

Bei den meisten Titeln erkennt man das Alter aber an dem Setting in dem es spielt und das ist nun mal vorranig Schule…auch wenn dann die Stufe schon nochmal entscheidend ist, denn ein Jungendlicher ist ja kein Kind mehr.

Feidl
Gast
Feidl

Könntet ihr einfach mal lesen? Einfach nur den aktuellen $184 b und den neuen vergleichen, der ganze Rest interessiert nicht, und ihr werdet erkennen, dass sich bezüglich fiktiver Kinderpronografie gar nichts ändert, nicht mal die Strafen für die Verbreitung werden erhöht.

iltharion
Gast
iltharion

ja eben es ändert sich nix es muss alles straffrei sein was fiktive werke betrifft

Sebas Tian
Gast
Sebas Tian

Was genau stellt in fiktiven Werken denn die Bemesseungsgrundlage für Kinderpornografie dar?

Im RL ist es das tatsächliche Alter der entsprechenden Person, zum Zeitpunkt der Aufnahme, wenn ich mich nicht irre.
Hat man mit einer volljährigen Person, die jünger als volljährig aussieht, einvernehmlich solche Aufnahmen gemacht, liegt also kein Straftatbestand vor.

Wie setzt man hier bei fiktiven Werken die Grenze?
Auch fiktive Charaktere haben meist ein angegebenes Alter. Sollte das als Bemessungsgrundlage dienen, sehe ich da kaum Probleme, da die meisten Loli Chars älter sind, als sie aussehen.

Sollte man aber von optischen Erscheinungsbild ausgehen, ist dieses Gesetz extrem schwammig, ähnlich wie in der StVO früher lediglich von »den Witterungsverhältnissen angemessene Bereifung« die Rede war.

harke
Gast
harke

Sagt mal, habt ihr hier eigentlich alle einen an der Klatsche? Und ich versuche noch freundlich zu sein.
Das Gesetz ist schon relativ konkret formuliert, außerdem besteht die Rechtssprechung nicht nur aus dem Inhalt des Gesetzes, sondern in den Urteilen und Kommentaren aus den konkreten Umsetzungen, die hier keine Erwähnung (kein Vorwurf am Autor, da die Quellen teilweise nicht digital verfügbar sind) finden.
Anime und Mangas werden auch in Zukunft nicht davon betroffen sein, da es auch nicht das Zielobjekt ist und durch geltende Rechtssprechung, die sich ja dadurch auch nicht in Luft auflösen, in keinster Weise berührt ist.
Die Empörung könnt ihr euch sparen.
nGnL oder Rent a girlfriend (wie kommt man auf die völlig bescheuerte Idee das zu nennen?) sind auch weiterhin nicht davon betroffen.
Niemand wird jemanden wegen diesen Serien verurteilt oder verfolgt werden.
Das wird weder durch das neue Gesetz oder durch die Rechtssprechung erfolgen.

Hyourinmaru
Gast
Hyourinmaru

»Sagt mal, habt ihr hier eigentlich alle einen an der Klatsche? Und ich versuche noch freundlich zu sein.«
Lass mal bitte die Kirche noch im Dorf.

Die Kritik bzw. Aufregung ist berechtigt, wenn du verfolgt hast, was diesbezüglich bspw. in den letzten Monaten in Australien passiert ist. Und die Sorge ist eben, dass sowas oder in ähnlich anderer Art auch hier blühen wird.

harke
Gast
harke

Australien? Seit wann leben wir in Australien?
Nein, die Sorge ist in keinster Weise berechtigt, da es in Deutschland kein vergleichbaren Fall gibt, weder im Bereich Anime/Manga, noch in der klassischen Literatur.

Ich
Gast
Ich

«… in keinster Weise berechtigt …« Solche absoluten Aussage sind … mit Vorsicht zu genießen. Sie haben recht, Australien ist geographisch gesehen weit weg. Wenn man es aber politisch betrachtet, ist die Welt ein Dorf.
Und «Ritter der moralischen Reinheit« gibt es überall.

Hyourinmaru
Gast
Hyourinmaru

»Und «Ritter der moralischen Reinheit« gibt es überall.«

Nenn das Kind beim Namen: Sittenwächter 😉

Ich
Gast
Ich

An Hyourinmaru: «Sittenwächter« kommt dem nah, ist aber nicht das, was ich genau meine. Sittenwächter orientieren sich ja meist eher an einer konservativen allgeimeingültigen moralischen Auffassung.
«Ritter der moralischen Reinheit« ist noch mal ein anderer Typus. Diese haben ihre eigene individuelle moralische Auffassung von «Richtig und Falsch« oder «Gut und Böse«. Das ansich ist ja im Regelfall nicht besonders problematisch. Diese Leute aber hiefen ihre eigenen Ansichten ins Unermessliche und sehen diese dann als allgemeinngültigen Standard, sozusagen als «Goldstandard«. Und das ziehen sie auch rigoros durch. Es gibt kein debattieren, diskutieren, respektieren oder gar anerkennen von anderen moralischen Ansichten. Es gibt nur das ihre; alles andere ist falsch, böse und unrein.

harke
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harke

Tut mir leid. Australien hat in der Rechtstheorie nicht mal Verwandtschaft mit der deutschen. Im Übrigen hat die japanische mit der preußischen viel Verwandtschaft.
Australien ist eher durch England bzw. Amerika geprägt.
Und Manga und Anime Verlage haben bisher noch nie Schwierigkeiten mit den hiesigen Gesetzen bekommen. Zumindest nicht mit kinderpornografischen Paragrafen.
Der Vergleich hinkt also extrem mit Australien.

Ich
Gast
Ich

An harke: Erstmal, netter Username.
Nun zum Thema: Ich wollte lediglich aussagen, dass in dieser globalisierten Welt auch politische Strömungen globaler werden. Ich bezog das jetzt nicht auf den speziellen Fall hier, sondern im allgemeinen. Daher können sich politische Ideen und Ansichten auch schneller verbreiten. Ich sage ja nicht, dass hier bald australische Verhältnisse herrschen, aber Politiker von hier sehen auch was in anderen Ländern passiert und wenn dann der ein oder andere denkt «Hmm, das klingt doch gar nicht so schlecht«, könnte das dazu führen, dass man das auch hier versuchen will. Ob man das dann durchkriegt oder nicht ist ja eine ganz andere Sache, aber wenn die Zahnpasta erstmal aus der Tube ist …; Sie verstehen, was ich meine, oder?

Hyourinmaru
Gast
Hyourinmaru

@Ich Wieder was gelernt ^^

Risen
Gast
Risen

Jo, da sollte sich der Ein oder Andere mal ne Scheibe abschneiden.

Ich
Gast
Ich

An Hyourinmaru: Es klang etwas «lehrerhaft« von mir, ich weis. Das tut mir leid. Wie sie vielleicht gemerkt haben ist mein Charakter recht … «eigenwillig«. Ich hoffe, Sie nehmen mir diesen Eigenwillen nicht übel.

Marley
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Marley

Lol was hat der denn für Aggressionen.

Agorotek
Gast
Agorotek

Sind Lolis jetzt illegal ?

harke
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harke

Nein, aber abartig.

Dru
Gast
Dru

Habt ihr Schreihälse den Beitrag überhaupt gelesen? Am Strafmaß zu fiktiven Werken ändert sich überhaupt nichts. Es bleibt wie vorher. Aber man muss sich ja wieder aufplustern und den Teufel an die Wand malen. Es geht darum, dass das Strafmaß für reale KP erhöht wird. Das sollte eher ein Grund zum Feiern sein.

Goku93
Gast
Goku93

Anscheinend wurde der ganze Artikel nachträglich geändert.

ruffysin
Gast
ruffysin

Nach dieser Logik müssen Attack on Titan Fans auch bestraft werden, da fiktive Menschen sterben.
Absoluter Schwachsinn

UwU
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UwU

Was die Sache noch absurder macht ist das die Reformkomission (Experten aus verschiedenen Bereichen und Verbänden, die bei Gesetzen beraten) empfohlen hat die Strafbarkeit bei fiktiven Werken komplett zu entfernen:

»Andererseits hat die Reformkommission empfohlen, die Strafbarkeit für klar als solche erkennbare fiktive Kinder-und Jugendpornographie ganz entfallen zu lassen, da eindeutig künstliche Darstellungen zum Schutz der sexuellen Selbstbestimmung nicht verboten werden müssen.« – Prof. Dr. Joachim Renzikowski

KriPoZ – Ausgabe 6/2020 Quelle: Abschlussbericht (Fn. 4), S. 260 ff., 361 f.;

Wololo
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Wololo

Hat sich hier eigentlich irgendwer den Text und § 184b StGB durchgelesen?

Besitz oder Konsum fiktiver Werke ist nicht in §184b StGB genannt (da wird explizit von realen Szenen gesprochen). Und alles was nicht im StGB genannt ist, ist auch kein Straftatbestand.

Die Verbreitung von fiktiven Werken ist jedoch lt. §184b Abs. 1 weiterhin strafbar (was aber bislang scheinbar kein Problem mit Animes gab).

Tja
Gast
Tja

Das Problem ist, das du auch §176e StGB beachten musst, welcher auch zur gleichen Zeit eingeführt wurde. Dort steht sinngemäß das Material, welches »den Drang nach einer in 176 beschriebenen Tat verstärkt« auch im Besitz und Abruf strafbar ist. Preisfrage; was ist damit genau gemeint? Die Frage ist eig. nicht wichtig, denn es reicht schon aus wenn entsprechende sexuelle Handlungen beschrieben werden und da sind dann Comics betroffen. Wenn man die Bildsprache reinzieht dann können auch alleinstehende Zeichnungen betroffen sein.

Minenkuchen
Gast
Minenkuchen

Das war wohl nichts, habe mal recherchiert und das gefunden:

wp.de
Wenn die Staatsanwaltschaft sagt das es sich um Comics handelt, dann sind die wohl als fiktiv erkennbar gewesen. Wie soll man denn jetzt mit diesem Urteil umgehen? Ihr müsst für Eure Arbeit, doch sicherlich auch ab und an auf japanische Webseiten, oder? Hier würde eventuell dann der Eventualvorsatz bzw. der untaugliche Versuch greifen und so ziemlich jeden in der Branche zum Ziel machen, da billigend in Kauf genommen wird solchen Inhalten zufällig zu begegnen obwohl bekannt ist das entaprechende Seiten sowas beinhalten (durch die Strafverschärfung werden bspw. viele Eltern und Lehrer angeklagt, weil sie KiPo auf den Geräten ihrer Schutzbefohlenen fanden und meldeten). Das hier selbst vollbekleidete Darstellungen (Pose) erfasst sind macht es schwieriger.

Feierabend, das wars. Anime/Manga ist in Deutschland damit ein einziges Minenfeld. Jeder kann seine Meinung haben, aber ein Jahr für ein Comic (wenn die Tat jetzt passieren würde) ist dermaßen übertrieben. Folter von Schutzbefohlenen wird weniger stark bestraft. Das kann doch nicht stimmen.

Television
Gast
Television

Im Artikel wird gesagt das die Zeichnungen »sehr real« aussahen. Das würde dann wohl unter »wirklichkeitsnah« fallen. Gibt ja viele Künstler die fotorealistisch zeichnen können usw.

Eileen
Gast
Eileen

Leute die sowas als Animation konsumieren sind für mich keine Anime/Manga Fans. Diese Leute suchen nur eine Möglichkeit ihre Lust auszuleben. Die echten Anime lieben das Medium als Kunst und für die Unterhaltung. Ich finde es eine Frechheit mich mit solchen Leuten zu vergleichen. Guter Beitrag, wirklich aber der Satz »die Anime Manga Fans haben nichts zu befürchten« war vollkommen daneben. Es ist selbstverständlich dass wir nichts zu befürchten haben, weil die richtigen Fans solchen Mist nicht gucken.

UwU
Gast
UwU

Stell dir vor du kaufst dir ein Artbook, oder ein Manga und auf einer Seite ist ein Loli zu sehen. Spätestens dann verstehst du was mit »die Anime Manga Fans haben nichts zu befürchten« gemeint ist.

Jimmy Dreihorn
Gast
Jimmy Dreihorn

Die Welt ist vor lauter vermeintlichem Kinderschutz so verblendet, dass sie selbst Sachen hart bestraft, bei denen kein Kind jemals zu Schaden gekommen ist. Völlig geistesgestört! Jedes Kind richtet mehr Schaden an Erwachsenen an als umgekehrt.

Lolis4Life
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Lolis4Life

Am 14. März 2024 wird der neue Gesetzentwurf in diesem Bereich diskutiert. Warum ich das hier erwähne hat zwei Gründe:

– Der Entwurf enthält, so wie von zwei Experten festgestellt, einen absurden Wertungswiderspruch da durch die Strafentschärfung im Bereich »realer«, oder »wirklichkeitsnaher« Inhalte die Versuchsstrafbarkeit wegfällt, aber für fiktive Inhalte erhalten bleibt. Im prozesuallen Sinne würde das bedeuten das Fiktion eine höhere Schwere hat als realer Missbrauch.

– Zwei Experten verweisen erneut auf die Empfehlungen der Expertenkommission aus 2017 und fordern eine Streichung fiktiver Inhalte. Alle anderen Stellungnahmen erwähnen Fiktion gar nicht.

Gesetzentwurf: bmj.de

Lolis4Life
Gast
Lolis4Life

Nachtrag:

Der Fehler mit der Versuchsstrafbarkeit wurde bereits behoben und beinhaltet nun alle Formen. Was neu ist und nicht existierte ist eine Versuchsstrafbarkeit für den Besitz.

Kann zu interessanten Konstellationen führen, wo die Suche nach fiktiven Inhalten so ausgelegt werden kann als hätte man versucht wirklichkeitsnahe Fiktion abzurufen.

Bin kein großer Fan von Versuchsstrafbarkeiten, wenn unterschiedliche Inhalte im gleichen Gesetz abweichende Legalitäten haben.