»Act-Age«-Autor für zweite sexuelle Belästigung angeklagt

Nachdem »Act-Age«-Autor Tatsuya Matsuki Anfang des letzten Monats aufgrund des Verdachts der sexuellen Belästigung von Minderjährigen verhaftet wurde, erhob die Staatsanwaltschaft von Tokio nun wegen der zweiten unsittlichen Handlung eine formelle Anklage gegen den 29-Jährigen.

Autor nicht wegen erstem Vorfall angeklagt

Die Anklage bezieht sich speziell auf die zweite der beiden sexuellen Belästigungen, die Matuski am Abend des 18. Juni 2020 begangen haben soll. Somit hat die Staatsanwaltschaft den Autor nicht aufgrund des ersten Vorfalls angeklagt, der sich Berichten zufolge nur eine Stunde vor dem zweiten Übergriff ereignet haben soll.

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Der Grund, weshalb der Autor am vergangen Mittwoch nicht von der Staatsanwaltschaft wegen der ersten sexuellen Belästigung angeklagt wurde, wurde bislang nicht genannt.

Die Manga-Reihe »Act-Age«, die seit Januar 2018 im »Weekly Shonen Jump«-Magazin erschien, wurde vom Verlag Shueisha nach dem Vorfall abgebrochen. Diese Entscheidung traf man gemeinsam mit der Zeichnerin Shiro Usazaki.

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Cover:

Handlung:

Kei Yonagi stammt aus einer armen Familie. Ihr Vater hat sie und ihre zwei jüngeren Geschwister verlassen, sodass sie nach dem Tod ihrer Mutter sich selbst überlassen sind. Als sich die Gelegenheit bietet, ihrem Traum, Schauspielerin zu werden, nachzugehen, ergreift Yonagi die Chance. Yonagis schauspielerische Begabung beruht jedoch auf ihrer extremen und angeborenen Fähigkeit zum Method Acting, die von verschiedenen Personen als potenziell selbstzerstörerisch empfunden wird.

© Tatsuya Matsuki / Shiro Usazaki / Shueisha

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Kommentare

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4 Kommentare und Antworten zu "»Act-Age«-Autor für zweite sexuelle Belästigung angeklagt"

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BunnyHunter
Gast
BunnyHunter

Er wird hoffentlich nicht nur einen klapps auf die finger bekommen .

Ich
Gast
Ich

Das wird wohl nicht passieren. Den «Klapps auf die Finger« könnte er sich schon geholt haben.

Ich
Gast
Ich

Ich habe gerde nochmal meinen Kommentar gelesen. Da man diesen, wie ich finde, wegen der Formulierung auch missverstehen könnte, wollte ich jetzt lieber eine Klarstellung äußern:
1 Bezüglich der Aussage «Den ‘Klapps auf die Finger’ könnte er sich schon geholt haben«: Damit meinte ich, dass Verhöre in Japan hin wieder mal etwas «energisch« sein können. Da könnte er sich also schon was abgeholt haben, also eventuell.
2. Bezüglich der Aussage «Das wird wohl nicht passieren«: Damit meinte ich, dass es wohl keine milde Strafe wird. Das japanische Rechtssystem ist ja so eine Sache. Wenn einem Täter, wie hier, mehrere Sachen vorgeworfen werden, verfolgt man meistens die Sache, die … wie sage ich das jetzt?, die «am leichtesten« nachzuweisen ist. Es gibt ja dort eine recht hohe Verurteilungsrate, die natürlich darauf basiert. Man erhebt also dann Anklage, wenn sie den Tatvorwurf auch wirklich BEweisen können und nicht nur HINweise haben. Außerdem haben sie gerne Geständnisse dazu. Das heisst, wenn er jetzt angeklagt wird, kann man auch davon ausgehen, dass er verurteilt wird.

Dr Shounen
Gast
Dr Shounen

Wer sich Bakuman mal reingezogen hat, kann sicher gut vorstellen wie Frauen so behandelt werden in Manga/Anime Industrie.