Crunchyroll ab sofort im Vodafone Video-Pass + Neue Infos zum HTML5-Player

Der VoD-Anbieter Crunchyroll gab heute bekannt, dass man ab sofort Mitglied im Vodafone Video-Pass ist. Zudem gibt es weitere Details zum neuen HTML5-Player.

Vodafone-Kunden mit einem Mobilfunkvertrag haben ab sofort die Möglichkeit, sich unterwegs Anime-Serien in der Crunchyroll-App anzusehen, ohne dabei ihr Datenvolumen zu verbrauchen. Dafür muss lediglich der Video-Pass im Vodafone-Account aktiv sein. Weitere Details zur Nutzung können der Webseite von Vodafone entnommen werden.

Werbung

Wer die Serien lieber auf der Webseite von Crunchyroll schaut, wird es vielleicht schon bemerkt haben: Mittlerweile haben bereits etwa die Hälfte aller Nutzer den neuen HTML5-Player erhalten. Dieser soll demnächst noch um einige zusätzliche Features ergänzt werden, wie der VoD-Anbieter heute bekanntgab.

Demnach erhält der Player demnächst folgende Updates:
  • Einen Lautstärkeregler, der nach dem Wechsel einer Folge auf demselben Level bleibt
  • Der Vollbildmodus wird nicht mehr beendet, wenn man zwischen Folgen wechselt
  • Untertitel werden sich nicht mehr überlagern
  • Untertitel werden angezeigt, wenn man über den Chrome-Browser castet

Zudem arbeitet Crunchyroll an einer neuen Untertitel-Auswahl, mit der es möglich sein wird, zwischen den verschiedenen Sprachen im Player zu wechseln oder die Untertitel komplett abzuschalten.

Quelle: Crunchyroll

Aktuelle News

Kommentare

Kommentare

4 Kommentare und Antworten zu "Crunchyroll ab sofort im Vodafone Video-Pass + Neue Infos zum HTML5-Player"

avatar
Neueste Älteste
Levi
Gast
Levi

Was ist dieses HTML5-Player eigentlich ?

Weil über diese Seite kann ich auch keine Videos gucken weil da immer eine Meldung zu HTML5-Player kommt

xygirl
Gast
xygirl
Aventuri
Gast
Aventuri

2. Klassen-Internet… Solche Angebote führen nur dazu, um Monopole zu bilden und alternativen Anbietern die Möglichkeit nehmen, Content rauszuhauen.

Nanashi
Gast
Nanashi

Diese Programme haben außer den technischen Kompatibilitätsanforderungen doch gar keine Zugangsbeschränkungen für interessierte Anbieter. Man kann also kaum davon reden, dass gegen Anbieter diskriminiert wird.