Nach japanischen Blockversuchen: Illegale Manga-Webseite schmeißt hin

pirate-1

Vor einigen Tagen haben wir darüber berichtet, dass die japanischen Regierung Manga-Webseiten mit illegal hochgeladenen Inhalten über die lokalen Internetprovider in Japan blockieren möchte. Nun ist eine der betroffenen Seiten nicht mehr erreichbar.

Die japanische Regierung hatte insgesamt drei Webseiten ausgemacht, die in Japan gesperrt werden sollen: »Mangamura«, »AniTube!« und »MioMio«. Die Manga-Webseite »Mangamura«, die zuletzt mehr als 100 Millionen Besucher pro Monat verzeichnen konnte, ist nun jedoch nicht mehr verfügbar. Allerdings, so berichtet die Zeitung Asahi Shimbun, wurde die Webseite nicht durch die Internetprovider blockiert, sondern hat freiwillig das Handtuch geworfen.

Werbung

Der Verstoß der japanischen Regierung ist nur der erste Schritt. Während die Aufforderung an die Internetprovider nämlich auf freiwilliger Basis stattfindet, soll im Jahr 2019 ein neues Gesetz verabschiedet werden, um das bisherige Gesetz zur Blockierung von kinderpornografischen Seiten auch auf Seiten mit illegalen Inhalten auszuweiten. Es ist allerdings umstritten, ob so ein Gesetz in Japan verfassungskonform wäre.

Quelle: ANN

Aktuelle News

Kommentare

Kommentare

11 Kommentare und Antworten zu "Nach japanischen Blockversuchen: Illegale Manga-Webseite schmeißt hin"

avatar
Neueste Älteste
khaychi
Gast
khaychi

Schätze mal kein Krimineller steht gerne im Rampenlicht. Heißt vermutlich nicht das der ehemalige Betreiber der Site es nicht an anderer Stelle unter anderem Namen das ganze fortsetzen wird.

Amane
Gast
Amane

Als ob diese Seiten dann einfach so hinwerfen…. die warten ab bis die Aufmerksamkeit auf diese abflaut und dann machen sie eben unter anderer Domain und unter anderen Namen weiter.

Dumm sind die ja auch nicht, die kriegen durch die ganze Werbung auch schön viel Kohle.

X. Z.
Gast
X. Z.

Ich glaube, im Artikel ist ein Tippfehler. Zeitung heißt auf Japanisch shimbun und die Zeitung wird wahrscheinlich Asahi Shimbun heißen.

Robin Hirsch
Admin

Danke für den Hinweis. Jetzt passt es. 😉

DonWei
Gast
DonWei

Shinbun heisst es, mit »n« und nicht mit »m«.

Robin Hirsch
Admin

Die Zeitung, die gemeint ist, heißt aber Asahi Shimbun. 😉

Asuka Seitou
Gast
Asuka Seitou

Es ist beides korrekt. Je nach dem welche Umschrift man im deutschen verwendet wird eher das eine bzw. das andere verwendet. Im Sprachunterricht wird bspw. nahezu immer das n verwendet, weil es der Aussprache etc. einfach am nächsten kommt.

Amane
Gast
Amane

Der ewige Kampf gegen die illegalen Webseiten. Ein sehr gut mögliches Szenario wo momentan so vorherrscht.
Während man eine Seite mit vielen Versuchen zum Aufgeben bringt schießen an anderer Stelle aber wieder drei neue Seiten aus dem Nichts daher.

So kann man das Problem nicht lösen. Vielleicht sollte man es erschweren solche Seiten überhaupt möglich zu machen… aber die Frage ist wie gut das dann wieder umsetzbar ist.

Wenn in Japan vielleicht sogar die eigene Verfassung gegen so ein Gesetz wäre, dann sieht man an welchem Hebel diese Seiten schon sitzen. Das ist für die Industrie an sich sehr besorgniserregend.

Da fragt man sich ob man diese Seiten überhaupt wieder loswerden kann… sieht Stand jetzt nicht danach aus.

Prov94
Gast
Prov94

Also ich fände man sollte das wie Watchbox machen, ich habe wenig Zeit und kaufe mir deswegen ein Abo nur um mir ein paar folgen des Animes anzuschauen. Mit Watchbox ist das für mich ein akzeptabler Kompromiss, kostenlos, aber mit Werbung.

saitho
Gast
saitho

In Japan hast du halt nen ganz anderen Markt. Da kosten die DVDs/Blurays deutlich mehr als hier. Bin mir nicht sicher, wie realistisch ein Angebot wie Watchbox in Japan ist.

fllay123
Gast
fllay123

also freiwillig schaue ich mir auf keinen fall werbung an , da bezahle ich lieber was, vorallem da ab 2019 mehr werbung gezeigt werden darf.