BGH-Urteil vereinfacht rechtliche Verfolgung von Filesharern

Ein neues Urteil des Bundesgerichtshofs macht es für Rechteinhaber fortan einfacher, an illegalem Filesharing beteiligte Personen auf gerichtlichem Wege zu verfolgen. Bisher existierte ein Schlupfloch, bei dem Nutzer, deren Internetanbieter nicht gleichzeitig der Netzanbieter war, vor der gerichtlichen Verwendung ihrer Identität geschützt waren.

Im konkreten Fall ging es um eine Nutzerin, die das Spiel »Dead Island« heruntergeladen hatte. Der Publisher des Spiels hatte nach der Identifikation der IP-Adresse eine richterliche Genehmigung erhalten, um die Nutzerdaten vom Netzbetreiber einfordern zu können. Dieser war die Deutsche Telekom, aber die Nutzerin selbst war Kundin beim Provider 1&1, der sein Angebot nur auf dem Netz der Deutschen Telekom aufsetzt.

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Nach Anfrage der Telekom hatte 1&1 zwar die Daten der Kundin herausgegeben, doch in vorherigen Instanzen waren diese nicht als Beweismittel anerkannt worden. Die Begründung dahinter war, dass sich die richterliche Anordnung nur auf die Deutsche Telekom bezog und 1&1 deswegen nicht befugt gewesen wäre, die Identität der Nutzerin offen zu legen. Dadurch war die Schadensersatzklage erfolglos.

Das neue Urteil hat nun festgestellt, dass es sich bei den angefragten Daten um Bestandsdaten handelt, die auch ohne erneuten richterlichen Beschluss angefragt werden können. Dadurch ist die Herausgabe solcher Daten zulässig und man kann diese als Beweismittel verwenden. Der Fall wird deswegen auch neu verhandelt werden müssen.

Quelle: Zeit

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Old Guy

Damit habe kein Problem, ich kaufe sowieso alles auf Blu-ray oder selten mal auf Netflix 1 Monat.

Painter Crowe

Wer dumm genug ist sich erwischen zu lassen, dem gehörts eh erwischt und gestraft zu werden, da hab ich 0 Mitleid.

Sajuk

Mal ganz ehrlich, wer zu blöd ist »richtig illegal« Filesharing zu betreiben hat harte strafen für Dummheit auch verdient. Vor allem die noch so intelligent sind das ganze über Torrent zu machen… die Leute, die wirklich Ahnung haben wie man sich Anonym im Internet bewegt, illegales Zeug verbreitet und daran sogar verdient werden diese Maßnahmen der Gesetzgeber kaum stören. Weil wers richtig anstellt, kann so oder so nicht zurückverfolgt werden.

Asuna

Tja blöd gelaufen, vor allem bei einem Spiel das wohl doch nur mehr 10€ (??) kostet.
100% über irgendeinen Torrent runtergeladen… die Dinger schreien ja förmlich nach Bestrafung.

Lyondri Hastur

Bei der Geschwindigkeit, mit der die deutsche Justiz durch mehrere Instanzen geht um zu solch einem Urteil zu kommen, ist stark anzunehmen, dass das Spiel zu dem Zeitpunkt der Straftat noch eine deutlich höhere UVP aufweisen konnte. Und zu diesem Zeitpunkt waren Torrent und gerade auch das unsichere EMule auf ihrem Höhepunkt.

Feidl

Es ist aber nicht ganz so einfach ein Spiel zu kaufen, dass auf dem Index steht.

Krypto

ein freund muss viel geld zahlen wegen streaming. deswegen immer mit vpn oder auf legalen seiten schauen.

Kyuubi

Auf welchen Seiten war er denn unterwegs, wenn ich fragen darf?
Es heißt ja in den Berichten dazu, dass eine Strafverfolgung sehr unwahrscheinlich ist, da die Seiten die IP-Adresse höchstens eine Woche speichern dürfen etc.

Naja, ich schaue seit dem Urteil nur noch auf legalen Seiten, aber interessieren tut es mich trotzdem ~

Shadow

wohl kaum streaming entweder hat er gezogen oder was anderes aber das reine streamen wird man in deutschland wohl kaum belangt momentan. Deswegen entweder der hat auf einer super unseriösen seite geschaut wo dahinter ne anwaltskanzlei steckte oder er war dort angemeldet und selbst das eher unwarscheinlich.

Italo Beat Boy

Und was hat das alles mit illegalen Fansubs zu tun? Verstehe ich nicht…..

Feidl

Es ist ziemlicher unsinnig vom Publisher (ein deutscher sogar) in diesem speziellen Fall, wo es um Dead Island geht (ein großartiges Spiel), Schadensersatz zu fordern. Denn in Deutschland ist es ziemlich schwierig, dass Spiel zu erwerben, da es auf dem Index steht. Der Nutzer hat vielleicht nur aus diesem Grund das Spiel illegal runter geladen, weil er es nicht legal erwerben konnte, was widerrum bedeutet, dass kein Schaden entstanden ist für den Publisher.